Prüfung soll entfallen Neue Regeln für den Kanal-Check entlasten Hausbesitzer

Kempen · Hauseigentümer in Kempen müssen bis Ende 2020 den Abwasserkanal prüfen lassen. Die Pflicht soll teilweise entfallen.

 Etwa 480 Kempener Haus­eigentümer mit Grundstücken in Wasserschutzgebieten haben den Nachweis über den Kanal-Check bereits der Stadt vorgelegt.

Etwa 480 Kempener Haus­eigentümer mit Grundstücken in Wasserschutzgebieten haben den Nachweis über den Kanal-Check bereits der Stadt vorgelegt.

Foto: dpa, Frank Rumpenhorst

Die so genannte Dichtheitsprüfung – auch Zustands- und Funktionsprüfung genannt – in Nordrhein-Westfalen soll nach dem Willen der Landesregierung weitgehend abgeschafft werden. Bei Grundstücken, die nach dem 1. Januar 1965 bebaut wurden und im Wasserschutzgebiet liegen, verlangt der Gesetzgeber von den Eigentümern nur noch dann eine Prüfung des Abwasserkanals, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Will heißen: Nur wenn der Verdacht besteht, dass der Kanal vom Haus zur Straße nicht dicht ist, muss die Prüfung erfolgen.

In Kempen sind nach Angaben des städtischen Tiefbauamtes 1300 Grundstücke von der neuen gesetzlichen Erleichterung betroffen. Die Prüfung hätte eigentlich bis zum Jahresende erfolgen und nachgewiesen werden müssen. Bei älteren Häusern, die vor dem 1. Januar 1965 gebaut wurden, ist der Kanal-Check weiterhin verpflichtend und muss bis Ende 2025 erledigt sein. Die Nachweise müssen der Stadt Kempen vollständig vorgelegt werden.

Insgesamt gibt es nach Angaben des Tiefbauamtes im Kempener Stadtgebiet sieben Wasserschutzgebiete. Die Pflicht zum Kanal-Check gilt auch für Häuser, die ab 1965 gebaut wurden, zunächst weiter, weil, so das Tiefbauamt, die Aufhebung bisher erst ein Beschluss der schwarz-gelben Landesregierung in Düsseldorf ist, der noch nicht Gesetz ist. Die Stadt Kempen hat die betroffenen Grundstückseigentümer entsprechend angeschrieben und den Nachweis der Dichtheitsprüfung angefordert. „Etwa 480 Eigentümer haben den Nachweis zwischenzeitlich vorgelegt“, teilt Kempens Stadtsprecher Christoph Dellmans auf Anfrage unserer Redaktion mit. In den Fällen, in denen der Kanal-Check bislang nicht nachgewiesen sei, wartet das zuständige Tiefbauamt aber zunächst das weitere Gesetzgebungsverfahren ab. Es werde vorerst nichts unternommen, so Dellmans.

Sollte der Landtag das Gesetz beschließen, muss die städtische Abwasserbeseitigungssatzung geändert werden. Dazu müsste dann der Technische Beigeordnete Torsten Schröder einen entsprechende Beratungsvorlage für den Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz des Stadtrates erarbeiten. Die Politik entscheidet dann über die geänderte Satzung.

Übrigens: Bei Neubauten in Wasserschutzgebieten ist die Dichtheitsprüfung des Hausanschlusses ans öffentliche Kanalnetz weitgehend vorgeschrieben. Der Nachweis muss der Stadt vorgelegt werden. Das gilt unabhängig vom Gesetzgebungsverfahren und gilt auch bei wesentlichen Änderungen der privaten Abwasserleitung. Das gilt verständlicherweise generell auch für Grundstücke, auf denen industrielle oder gewerbliche Abwasser anfallen.

Wo können sich Grundstückseigentümer näher informieren? Fragen zu diesem Thema beantworten beim Tiefbauamt der Stadt Kempen Martin Kammann (Telefon: 02152 917-4052) oder Heinrich Maas (Telefon: 02152 917-4047). Nähere Informationen gibt es auch auf der Internetseite der Stadt (www.kempen.de). Dort können auch Vordrucke für den Nachweis der Dichtheitsprüfung heruntergeladen werden.

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