Stadt Kempen Neue Kita-Satzung ist beschlossen

Stadt Kempen · Die geänderte Satzung für Kinderbetreuung in Kita, Tagespflege und Offenem Ganztag (OGS) tritt am 1. August in Kraft. Die Kempener Politik hat sie in Sondersitzungen verabschiedet. Einige Eltern müssen künftig mehr bezahlen.

 Vom neuen Kindergartenjahr an, das am 1. August beginnt, gilt in Kempen eine geänderte Satzung für die Beiträge, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder Tagespflege bezahlen müssen.

Vom neuen Kindergartenjahr an, das am 1. August beginnt, gilt in Kempen eine geänderte Satzung für die Beiträge, die Eltern für die Betreuung ihrer Kinder in Kindertagesstätten oder Tagespflege bezahlen müssen.

Foto: Stratenschulte/ Dpa

Mit einigem Unbehagen, aber gezwungen durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) stimmte der größte Teil der Politiker am Mittwochabend in einer Sonderssitzungsfolge von Jugendhilfeausschuss, Haupt- und Finanzausschuss und Rat der neuen Satzung für die Elternbeiträge in Kindertagesstätten oder Tagespflege und den Betreuungsangeboten der Offenen Ganztagsschule zu. Die RP berichtete bereits über die wesentlichen Änderungen der Satzung.

Mit Catja Kauffmann und Katharina Rademacher waren auch zwei Elternvertreterinnen, die die Stadt wegen der bisherigen Geschwisterkinderreglung verklagt hatten, zur Sitzung des Jugendhilfeausschusses gekommen. Sie machten ihre Bedenken auch zur neuen Satzung deutlich. Catja Kauffmann hatte viele Fragen. Unter anderem ging es um die Hauptausrichtung der Deckung von 19 Prozent der Kita-Kosten seitens der Stadt. Und sie fragte, ob nicht alle Familien gleich belastet werden müssten. Ob man über Varianten oder andere Stufenregelungen bei der Einkommensbeachtung nachgedacht habe, wollte sie wissen. Katharina Rademacher, die schon im Vorfeld einen ausführlichen Brief an die Fraktionen und die Verwaltung geschickt hatte, stützte ihre Fragen vor allem auf die Belastung von Familien mit mehreren Kindern in der Kinderbetreuung.

Dezernent Michael Klee machte zu den Fragen deutlich, dass die Verwaltung sich bemüht habe, eine Abwägung zwischen Familienfreundlichkeit und ausgeglichener Belastung Einzelner zu treffen. Dabei schöpfe die Stadt Kempen den vom Landesgesetz vorgegebenen Rahmen von 19 Prozent Eigenanteil nicht komplett aus. Und man müsse sehen, dass die Elternbeiträge eine Kostenerstattung für eine erbrachte Leistung der Kommune seien, betonte er. Das Gesetz sehe immer vor, dass in diesem Fall eine Beitragserhöhung vor Steuererhöhung, die dann zu Lasten alle geht, komme. Weiterhin hätte der Schwerpunkt darauf gelegen, alle unterschiedlichen Buchungssituationen von Betreuungszeiten zu beachten und Rechtssicherheit zu schaffen. Den Einwand eines Vaters in der Einwohnerfragestunde, die Regelung schrecke davor ab, größere Familien zu gründen, wehrte er ab. Der Kempener Haushalt sei ohnehin im Defizit und man dürfe den Kindern nicht noch weitere Schulden hinterlassen, so Klee.

Wilfried Bogedain, Fraktionsvorsitzender der CDU, bedauerte das Urteil des OVG, aber man müsse dies respektieren. Die alte Regelung sei familienfreundlich und planbar gewesen. Immer noch sei die neue Satzung sozialverträglich gestaltet. Er wies auch darauf hin, dass längst nicht alle Kommunen eine Ermäßigung für Geschwisterkinder anbieten, wie sie in Kempen praktiziert wird. Andreas Gareißen (SPD) hielt dagegen, dass seine Fraktion generell für kostenfreie Bildung sei und die SPD deshalb dagegen stimme. Joachim Straeten (Grüne) ging es in der Diskussion zu viel um Geld und zu wenig um die Kinder. Der pädagogische Ansatz der Kinderbetreuung in Kempen sei wertvoll. Daher werde man trotzdem zustimmen. Der SPD warf er vor, politisch nicht schon längst für volle Beitragsfreiheit eingetreten zu sein.

Gegen die Stimmen der SPD und der Linken wurde letztendlich die neue Beitragssatzung angenommen. Sie tritt nun zum 1. August, mit Beginn des neuen Kindergartenjahres, in Kraft. Die FDP hatte zu den Sitzungen wohl urlaubsbedingt keinen Vertreter entsandt.

(sr)
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