Nabu-Einsatz in Tönisberg Förderung für Streuobstwiesen soll bei Anlage und Pflege helfen
Tönisberg · In Kooperation mit dem Nabu fördert der Kreis Viersen Streuobstwiesen. Für die Anlage neuer Wiesen und die Pflege können Fördergelder in Anspruch genommen werden.
Das Geräusch der Sägen schallt über die Wiese von Hermann-Josef Pasch am Achterberg in Tönisberg. Karoline Cremer, Leiterin der Arbeitsgemeinschaft Obstwiesenschutz im Naturschutzbund Deutschland (Nabu), ist mit ihren Kollegen Ulrich Steinwegs und Alexander Maisinger im Einsatz. Auf der rund sechs Hektar großen Streuobstwiese müssen 50 Bäume geschnitten werden. „Das bedeutet rund eine Woche Arbeit für uns“, sagt Cremer, die gerade die Leiter an den nächsten Baum stellt.
Vor 28 Jahren wurde die Streuobstwiese als Ausgleichsfläche angelegt. Kirschen, Äpfel, Birnen und Pflaumen stehen dort, allesamt alte Sorten, sowie Nussbäume. Die Wiese hat eine wichtige ökologische Bedeutung: Streuobstwiesen bieten zahlreichen Tieren, darunter Insekten, Vögeln und Kleinsäugetieren, einen Lebensraum. Der auf der Roten Liste stehende Steinkauz ist so ein Charaktervogel der Streuobstwiesen: Er nutzt Baumhöhlen und Niströhren als Brutplatz, die Wiesen als Jagdrevier.
Weil Obstwiesen so bedeutsam sind, bietet der Kreis Viersen mit dem Nabu ein Förderprogramm für die Anlage und Pflege von Streuobstwiesen an. Davon profitiert auch Pasch, der für die Pflege seiner Obstwiese beim Kreis einen Antrag gestellt hat. Die Pflege führt der Kreis in Zusammenarbeit mit dem Nabu durch; der Pflegeschnitt soll die Bäume gesund halten. Sie erhalten ein stabiles Gerüst, um das Gewicht des Obstes zu tragen: Bis zu eine Tonne Früchte kann ein 50 bis 60 Jahre alter Hochstamm-Apfelbaum tragen.
Der Kreis fördert die Neuanlage von Streuobstwiesen, wenn die Wiese oder Weide mindestens 1500 Quadratmeter groß ist und im Ortsrandbereich liegt. Diese Größe ist nötig, um mindestens zehn Hochstamm-Obstbäume pflanzen zu können. Die Förderung beinhaltet nicht nur die Bereitstellung, sondern auch die Pflanzung der Bäume. Die Fläche kann weiter zur Beweidung oder Grasgewinnung genutzt werden. In solchen Fällen werden die Bäume geschützt.
Bei den Obstbäumen handelt es sich um alte Hochstamm-Sorten, angefangen von der Pastorenbirne über den Apfel „Rheinische Schafsnase“ bis zur Pflaume „Königin Viktoria“. Ins gesamt stehen 17 Apfel-, zehn Birnen-, sieben Süßkirsch-, zwei Zwetschgen-, drei Pflaumen- und zwei Renekloden-Sorten zur Auswahl. Hinzu kommen Sauerkirsche, Mirabelle, Mispel, Esskastanie und Walnuss. Das Obst kann der Besitzer selbst ernten und verwenden.
Info Auskünfte zur Neuanlage einer Streuobstwiese und zum Pflegeschnitt bestehender Wiesen erhalten Interessierte beim Kreis Viersen, Albert Erkens, Telefon 02162 391328, E-Mail: albert.erkens@kreis-viersen.de.