Stadt Kempen Minister entscheidet: Zeche ist Denkmal

Stadt Kempen · Landesbauminister Michael Groschek hat nach gründlicher Prüfung entschieden, dass die Schachtanlage Niederberg auf dem Wartsberg als Baudenkmal eingetragen werden muss. Die Stadt Kempen weist jegliche Schuld von sich.

 Das Landesbauministerium hat als oberste Denkmalbehörde entschieden: Das Fördergerüst (Zechenturm), das Fördermaschinenhaus und die Schachthalle auf dem Wartsberg in Tönisberg sind ein Denkmal-Ensemble.

Das Landesbauministerium hat als oberste Denkmalbehörde entschieden: Das Fördergerüst (Zechenturm), das Fördermaschinenhaus und die Schachthalle auf dem Wartsberg in Tönisberg sind ein Denkmal-Ensemble.

Foto: Kaiser

Die Nachricht konnte gestern Mittag kaum noch überraschen. Nach dem monatelangen Streit um eine mögliche Unterschutzstellung des Fördergerüstes und einiger Nebengebäude auf dem Gelände der vor Jahren still gelegten Schachtanlage IV der Zeche Niederberg in Tönisberg hat Landesbauminister Groschek entschieden, dass das Ensemble ein Baudenkmal ist. Der Landschaftsverband Rheinland (LVR) hatte das Ministerium als oberste Denkmalbehörde im Herbst darum gebeten, eine endgültige Entscheidung über den Denkmalwert zu treffen. Neben dem LVR-Amt für Denkmalpflege hatte sich vor allem eine Bürgerinitiative um den Tönisberger Peter Kunz um den Erhalt der Zechenanlage bemüht. Die RAG Montan Immobilien GmbH, die eine gültige Abrissgenehmigung der Stadt Kempen für den Turm und die Nebengebäude hat, muss ihre Abrisspläne nun erst einmal zurückstellen. Die Stadt wird als notwendige Konsequenz der Ministerentscheidung die Genehmigung widerrufen müssen.

Für Peter Kunz und seine Zechenfreunde ist der Erlass ein Grund zur Freude. "Ich bin sehr glücklich, das ist ein voller Erfolg", kommentierte Kunz die Mitteilung aus Düsseldorf. "Unser Einsatz hat sich gelohnt. Die Stadt Kempen hat einen verdienten Dämpfer erhalten", meinte er. Das Ergebnis der Prüfung durch das Ministerium mache auch deutlich, wie wichtig bürgerschaftliches Engagement sein kann.

"Allerdings sind wir noch nicht über den Berg", warnte Kunz vor allzu großer Euphorie. Er appellierte an alle Verantwortlichen, nun gemeinsam nach einer dauerhaften Lösung zum Erhalt der für den Bergbau am Niederrhein wichtigen Schachtanlage zu suchen. Für den Landesbauminister ist die Sache klar. "Die rechtlichen Vorgaben des Denkmalschutzgesetzes sind klar und eindeutig. Nachdem wir alle Beteiligten angehört und das Gelände besichtigt haben, konnte es nur die Entscheidung geben, die Schachtanlage unter Denkmalschutz stellen zu lassen", so Groschek. Die Schachtanlage habe in vielfacher Hinsicht eine herausragende Bedeutung. "Sie ist bedeutend für die regionale Geschichte und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsprozesse. Für den Erhalt und die Nutzung der Schachtanlage in Kempen liegen letztlich sowohl städtebauliche als auch wissenschaftliche Gründe vor."

Die Stadt Kempen wurde vom Minister angewiesen, die Gebäude in ihre Denkmalliste einzutragen. Das wird sie bis zum 1. März auch tun, wie der zuständige Technische Beigeordnete Stephan Kahl am Nachmittag erklärte. Aus Sicht des Ministers ist der komplette Erhalt oder ein Teilerhalt der Anlage denkbar. Unter strengen denkmalschutzrechtlichen Vorgaben ist aber ein Abriss nicht ausgeschlossen.

Bürgermeister Volker Rübo erklärte, nun sei die RAG als Eigentümerin der Anlage am Zuge. Es sei froh über den Entscheid. "Die Hängepartie hat viel zu lange gedauert", meinte Rübo. Den Vorwurf des Ministers, die "Sorgfaltspflichten" als Untere Denkmalbehörde verletzt zu haben, wies der Bürgermeister entschieden zurück. Das LVR-Denkmalamt hätte frühzeitiger in der Sache bei der Stadt nachhaken müssen. Als der Abriss genehmigt wurde, sei für die Stadt eine Unterschutzstellung längst erledigt gewesen. Die RAG Montan Immobilien GmbH als Eigentümerin der Anlage war gestern nicht zu erreichen.

(RP)
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