Kreis Viersen Logopäden kommen in Kitas

Kreis Viersen · Vorgezogenes Weihnachtsgeschenk für die betroffenen Kinder und Eltern: Kreis und Krankenkassen einigten sich auf eine Vereinbarung. Ab Januar kann in Ausnahmefällen wieder im Kindergarten therapiert werden.

„Gute Dinge brauchen eben etwas mehr Zeit“, sagte Thomas Lamberz, Regionaldirektor der IKK. Gemeinsam mit seinem Stellvertreter Johannes Ix und AOK-Regionaldirektor Heinz Frohn stimmte er jetzt einer Vereinbarung mit der Viersener Kreisverwaltung zu, die die Sprachheiltherapie von Kindern außerhalb der logopädischen Praxen auch in Kindergärten ermöglicht.

Kreisgesundheitsdezernent Dr. Andreas Coenen und die stellvertretende Leiterin des Kreisgesundheitsamtes, Martina Kruß, hatten in mehreren Gesprächen mit den Krankenkassen eine Regelung erreicht, die die Behandlung in den Kitas ab Januar 2008 wieder möglich macht. Landrat Peter Ottmann hatte sich im Frühsommer selbst um das Thema gekümmert, nachdem die Krankenkassen eine entsprechende Vereinbarung aus dem Jahre 2002 gekündigt hatten.

Nun ist die Sprachheiltherapie für Kinder wieder in den Einrichtungen möglich. Eigentlich ist die Behandlung nur in Praxen zulässig und wird im Regelfall auch nur dann von den Krankenkassen bezahlt, wenn die Eltern mit ihrem Kind in die Praxis des Sprachheiltherapeuten gehen.

Gesundheitsamt begutachtet

Die nun getroffene Vereinbarung ist – nach langen Verhandlungen – relativ unbürokratisch. Der kinder- und jugendmedizinische Dienst des Kreisgesundheitsamtes stellt demnächst fest, ob es für das betroffene Kind aus sozialmedizinischer Sicht notwendig ist, die Therapie im Kindergarten durchzuführen. Das Amt stellt den Eltern eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit der können die Eltern zu einem Logopäden ihrer Wahl gehen. Das Kreisgesundheitsamt erstellt zudem eine Liste sämtlicher im Kreisgebiet für eine solche externe Therapie in Frage kommenden Logopäden. Das sind alle mittlerweile fast 30 im Kreisgebiet niedergelassenen Therapeuten. Der Therapeut, der in einer Einrichtung ein Kind behandelt, kann unter Verweis auf die Bescheinigung einen Hausbesuch bei der Krankenkasse in Rechnung stellen. Die Kasse wird allerdings in einer inneren Verrechnung mit dem Kreis die Mehrkosten einer vergleichbaren Therapie in der Praxis und die in Rechnung gestellten Fahrkosten des Therapeuten vom Kreis erstattet bekommen. So sieht es der nun ausgehandelte Kompromiss vor.

Nur in Ausnahmefällen

Sowohl die Vertreter der Krankenkassen als auch die des Kreises betonten, dass damit keine Komfortsituation für Familien geschaffen werde. Die Therapie im Kindergarten müsse die Ausnahme bleiben. AOK-Chef Frohn: „Eine Therapie im Kindergarten ist immer noch besser als gar keine Therapie.“ Die Beteiligten wollen mit der Vereinbarung auch diejenigen Eltern erreichen, die mit ihrem Kind nicht zur notwendigen Therapie in die Praxis können.

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(RP)
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