Impfzentrum in Dülken Kreis Viersen will Vorerkrankte impfen

Kreis Viersen · Der Kreis Viersen erarbeitet derzeit ein Konzept, um bei vorhandenen freien Kapazitäten Menschen mit Vorerkrankungen ein Angebot zur Corona-Impfung zu unterbreiten.

Bisher hat der Kreis Viersen Personen mit Vorerkrankungen zur Corona-Impfung an die Hausärzte verwiesen.

Bisher hat der Kreis Viersen Personen mit Vorerkrankungen zur Corona-Impfung an die Hausärzte verwiesen.

Foto: Martin Röse

„Dies ist mit dem zwölften Erlass zur Impfung vom 24. März auch neu geregelt worden“, teilte eine Sprecherin des Kreises Viersen auf Nachfrage mit.

Leser Michael Heckmann aus Willich hatte sich an unsere Redaktion gewandt, da ihm als Vorerkranktem vom Kreis Viersen eine Corona-Impfung im Dülkener Impfzentrum verweigert worden war. Der Kreis hatte ihn in einem Schreiben aufgefordert, „sich zwecks Impfung mit Ihrer Hausarztpraxis in Verbindung zu setzen. Eine vorzeitige Impfung im Impfzentrum ist nicht möglich.“ Aus Sicht des Rechtsanwalts Heckmann war das rechtswidrig. Zudem wissen die niedergelassenen Ärzte noch gar nicht, wann und wie genau sie mit den Impfungen loslegen können.

Der Kreis verteidigt sein Vorgehen damit, dass bis zum 24. März der elfte Erlass zur Impfung der Bevölkerung gegolten habe. „In diesem wurde darauf verwiesen, dass Personen mit Vorerkrankungen bei ihren Hausärzten geimpft werden sollen.“ Unabhängig davon habe der Kreis am 18. März im Impfzentrum allerdings den rund 25 sogenannten Härtefall-Anträgen, die dem Gesundheitsamt vorlagen, ein Impfangebot im Dülkener Impfzentrum unterbreitet.

Als vorerkrankt gelten laut Coronavirus-Impfverordnung unter anderem Personen nach einer Organtransplantation, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, Personen mit Tumorerkrankungen oder Lungenerkrankungen, Personen mit Diabetes oder einer chronischen Leber- oder Nierenkrankung sowie Personen mit Adipositas.

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