Neue Corona-Schutzverordnung Verschärfte Regeln in den Altenheimen

Kreis Viersen · Aktuelle Zahlen der Corona-Pandemie verlangen erhöhte Aufmerksamkeit vor allem bei den vulnerablen Gruppen. Strengere Regelungen bei Besuchen sollen Infektionen aus den Häusern halten. Wie das gelingen soll.

 Geschärfte Sinne, vermehrte Aufmerksamkeit: Das Von-Broichhausen-Stift in Kempen steht sinnbildlich für die strengeren Maßnahmen in den Altenheimen.

Geschärfte Sinne, vermehrte Aufmerksamkeit: Das Von-Broichhausen-Stift in Kempen steht sinnbildlich für die strengeren Maßnahmen in den Altenheimen.

Foto: Marc Schütz

In den Senioren-, Alten- und Pflegeeinrichtungen gelten wegen der rasant gestiegenen Infektionszahlen verschärfte Bedingungen für Personal, Bewohner und Besucher. Das Corona-Virus macht vor den vulnerablen Gruppen unter uns nicht Halt. Es wird dringend empfohlen, dass sich alle impfen lassen und sich auch dringend über die dritte, die so genannte Booster-Impfung zu informieren.

Um ein Ausbrechen in den oben genannten Einrichtungen zu verhindern oder zumindest zu erschweren, gelten beispielsweise in der Stiftung zum Heiligen Geist in Kempen bereits seit dem 11. November Corona-Schnelltests oder auch ein PCR-Test grundsätzlich nur noch 24 Stunden lang. Solch einen Test müssen ab dem 22. November alle vorzeigen, bei denen nach der vollständigen Erstimpfung noch keine Auffrischungsimpfung stattgefunden hat - auch Genesene. „Alle Ausnahmen von diesen Regelungen  – zum Beispiel aus ethischen und sozialen Gründen oder bei Sterbebegleitung – müssen mit der Heimleitung abgesprochen werden“, sagt Jürgen Brockmeyer, Vorstandsvorsitzender der Stiftung. Um die Kontaktverfolgung und ein Kurzscreening gewährleisten zu können, wird gebeten, die Besuchszeiten und die Mittagsruhe zu beachten.

Die neuen Regelungen seien sehr komplex und verdienten ein wenig Mühe bei Studium und Verständnis – darüber sind sich Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen weitgehend einig. Besucherinnen und Besucher haben beispielsweise in den öffentlichen Bereichen der Pflegeinrichtung mindestens medizinische Masken zu tragen. Für geimpfte und genesene Besucherinnen und Besucher entfällt die Maskenpflicht im Zimmer der Bewohner und Bewohnerinnen. Beschäftigte in den Einrichtungen (hier beispielhaft in der Stiftung zum Heiligen Geist) tragen grundsätzlich eine FFP-2-Maske. Bewohner und Bewohnerinnen sollen außerhalb des eigenen Zimmers soweit gesundheitlich möglich eine medizinische Maske tragen und zu anderen Personen möglichst einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Für geimpfte und genesene Bewohnerinnen und Bewohner entfällt die Maskenpflicht.

Diese Komplexität bestätigt auch Frank Jeziersky, Pressesprecher der Alexianer Krefeld GmbH, damit auch zuständig für die Seniorenheime in St. Tönis und Vorst. „Genesen, einmal geimpft, getestet, innerhalb 24 Stunden — es gibt viele Möglichkeiten. Die Frage stellt sich jedes Mal, zu welcher Gruppe man gehört und welche Regelungen es dafür gibt“, sagt Jeziersky und bittet um Verständnis, dass die Einrichtungen die Verordnung anwenden müssen. Schon einen Schritt voraus: Aktuell werden die nicht geimpften Mitarbeitenden täglich getestet, obwohl dies erst ab dem 22. November verpflichtend ist.

Im Evangelischen Altenzentrum Oedt an der Oststraße wird in diesen Tagen geprüft, wie die aktuelle Corona-Schutzverordnung umgesetzt werden kann. Die im Gesetzestext verfassten Muss-Regelungen würden selbstverständlich angeglichen, bei den Kann- und Sollregelungen bliebe ein gewisser Spielraum, betonte Pflegedienstleiterin Diane Hartel. „Deshalb wird sorgfältig geprüft, in wie weit wir unsere aktuellen Bestimmungen anpassen müssen.“ Fest stehe in jedem Fall: „Die Corona-Schutzverordnung ist unsere Bibel“, sagte Diane Hartel.

Christoph Venedey leitet das Hubertusstift in Willich-Schiefbahn. „Wir haben derzeit keine Bewohnerin, keinen Bewohner und niemanden vom Pflege- oder Verwaltungsspersonal, der mit dem Coronavirus infiziert ist“, sagt er. Aber die so schnell ansteigenden Zahl verlangten die ganze Aufmerksamkeit. „Wir haben unser Sonderteam wieder zusammengerufen, das die aktuelle Lage genau beobachtet und berät, welche gezielten Maßnahmen erforderlich sind, um die aktuelle Corona-Schutzverordnung umzusetzen“, erklärt Venedey. Bei den aktuellen Zahlen bekomme der Alltag eine ganz andere Relevanz. Man werde noch sensibler sein, noch wachsamer, keinesfalls aber ruhiger. Die Pflegenden hätten allerdings genug Erfahrung, um situativ angemessen zu handeln. Nur eine schwindend geringe Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern seien am Hubertusstift noch nicht geimpft. „Ich selbst befürworte das Impfen“, sagt Christoph Venedey, aber er werde keinen Druck auf die noch nicht Geimpften aufbauen. Viele hätten sich jedoch inzwischen zur Impfung überzeugen lassen.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort