Sieben-Tage-Inzidenz-Wert im Kreis Viersen über 200 Der Landrat verschärft die Corona-Regeln

Kreis Viersen · Wegen der stark steigenden Fallzahlen wird der Lockdown im Kreis Viersen ausgeweitet. Die Zahl der neu Erkrankten hat einen neuen Höchstwert erreicht.

 Andreas Coenen, der Landrat des Kreises Viersen

Andreas Coenen, der Landrat des Kreises Viersen

Foto: CDU

Seit dem Wochenende hat der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert (also die Zahl der Neuinfizierten binnen der vergangenen sieben Tage pro 100.000 Einwohner) im Kreis Viersen die 200er-Marke überschritten. Am Mittwoch lag er bei 244. Landrat Andreas Coenen hat nun entschieden, eine Reihe von Schutzmaßnahmen zu beschließen, die noch über den von Bund und Ländern verfügten Lockdown hinausgehen. Dies erlaubt die Coronaschutzverordung des Landes den Kreisen und kreisfreien Städten, die einen Inzidenzwert von über 200 haben. Das Land muss dem noch zustimmen – man hoffe, dass das noch an den Feiertagen geschehe, so ein Kreissprecher auf Nachfrage unserer Redaktion.

Konket bedeutet das für die Menschen im Kreis Viersen:

Die Zahl der gleichzeitig in Handels- und Dienstleistungseinrichtungen mit Kundenverkehr anwesenden Kunden darf eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche nicht übersteigen.

Im betrieblichen Zusammenhang muss innerhalb geschlossener Räume, in denen mehr als eine Person anwesend ist, mindestens eine Alltagsmaske getragen werden, soweit es sich nicht um Personen handelt, die demselben Haushalt angehören. In gut durchlüfteten Werkshallen kann für körperlich anstrengende Arbeiten auf das Tragen einer Maske verzichtet werden, wenn sichergestellt ist, dass zu anderen Personen ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird.

Bei gemeinsamen Fahrten in Fahrzeugen ist mindestens eine Alltagsmaske zu tragen, wenn Personen aus verschiedenen Haushalten anwesend sind.

In Alten- und Pflegeheimen sowie in der ambulanten Pflege hat jedermann, der Kontakt mit den Bewohnern oder dem pflegenden Personal hat, FFP2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Die Alten- und Pflegeheime sind im Rahmen ihrer Kapazitäten verpflichtet, bei den Besucherinnen und Besuchern vor dem Besuch einen PoC-Antigen-Test durchzuführen.

In Räumen, die der Ausübung von Heilberufen dienen, sind von den dort tätigen Personen FFP2-Masken oder solche mit höherer Schutzklasse zu tragen. Das gilt auch für Apotheken.

An standesamtlichen Trauungen dürfen nicht mehr als fünf Personen, an Trauerfeiern und Beerdigungen nicht mehr als 25 Personen teilnehmen.

Dem Kreis Viersen wurden am Mittwoch 176 neue Infektionen mit dem Corona-Virus bekannt. Aktuell gelten 1072 Personen im Kreis Viersen als infiziert. Zehn weitere Personen sind an der Corona-Krankheit gestorben: darunter ein 92-jähriger Mann aus Willich und eine 71-jährige Frau aus Kempen. 95 Menschen werden derzeit im Kreis Viersen stationär behandelt, davon befinden sich acht auf Intensivstationen, alle acht werden beatmet

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