Bundesteilhabegesetz Kreis kümmert sich um Behinderte

Kreis Viersen · (RP) Im Bundesteilhabegesetz sind mit Beginn des neuen Jahres wesentliche Änderungen für Menschen mit Behinderung in Kraft getreten. Wie die Kreisverwaltung mitteilt, werden nun alle Behinderteneinrichtungen in sogenannte besondere Wohnformen umgewandelt.

Damit wechselt die Zuständigkeit für die Leistungen zur Sicherung der Existenz der dort lebenden behinderten Menschen vom Landschaftsverband Rheinland zum Kreis Viersen. Das Kreissozialamt kümmert sich nun die Belange der Behinderten, wenn es um finanzielle Dinge wie die Kosten der Unterkunft geht. Von dieser Umstellung sind im Kreis Viersen etwa 800 Bürger betroffen, deren Anträge pünktlich zum 1. Januar bearbeitet wurden. Das Geld wurde ausgezahlt. Die ersten Anträge wurden bereits Ende August 2019 gestellt.

(RP)
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