Stallpflicht für Hühner im Gespräch Geflügelpestvirus H5N1 bei toten Möwen in Kempen nachgewiesen

Kreis Viersen · Für die Bevölkerung besteht nach Angaben des Kreises keine akute Gefahr. Tote Wasservögel sollten nicht angefasst, sondern dem Veterinäramt gemeldet werden. Was Geflügelhalter beachten müssen.

 Noch gibt es im Kreis Viersen keine Stallpflicht. Doch Geflügelhalter sind aufgerufen, sich vorzubereiten (Symbolbild).

Noch gibt es im Kreis Viersen keine Stallpflicht. Doch Geflügelhalter sind aufgerufen, sich vorzubereiten (Symbolbild).

Foto: dpa/Jan Woitas
(biro)
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