Corona im Kreis Viersen Besuch von Freilichtmuseum, Kreisarchiv und weiterem ohne Test

Kreis Viersen · Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes gelten ab dem heutigen Montag neue Regeln auch für die Kultureinrichtungen des Kreises Viersen.

 Die Dorenburg in Grefrath ist Teil des Niederrheinischen Freilichtmuseums (Archivfoto).

Die Dorenburg in Grefrath ist Teil des Niederrheinischen Freilichtmuseums (Archivfoto).

Foto: Uli Rentzsch

So ist der Besuch des Niederrheinischen Freilichtmuseums in Grefrath ohne Terminbuchung mit einfacher Rückverfolgbarkeit möglich. Die Anzahl gleichzeitig anwesender Besucher im Innenraum bleibt eingeschränkt. Es gilt weiter Maskenpflicht in allen Innenräumen. Auch der Mindestabstand muss eingehalten werden. Führungen, museumspädagogische Programme und Kindergeburtstage sind eingeschränkt möglich – Informationen gibt es unter Tel. 02158 91730. Der Tante-Emma-Laden bietet nur seinen Fensterverkauf an. Im Außenbereich gibt es aber Sitzmöglichkeiten und Tische zum Verzehr vor Ort ohne den Nachweis eines Tests, einer Impfung oder einer Genesung. Die Außengastronomie des Pannekookehuus ist regulär ohne den Nachweis eines Test, einer Impfung oder einer Genesung zugänglich. Im Innenbereich müssen die Gäste geimpft, getestet oder genesen sein.

Die Nutzung des Kreisarchivs ist ohne Test möglich. Bis zu zwei angemeldete Nutzer sind pro Lesesaal erlaubt. Beim Betreten und beim Bewegen durch den Raum besteht die Pflicht zum Tragen einer Maske. Am festen Platz kann die Maske abgenommen werden.

Der Unterricht in der Kreismusikschule findet im Musikschulzentrum Viersen und an den dezentralen Unterrichtsorten im Einzel- und Gruppenunterricht im Vokal- und Instrumentalbereich für Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit einem Negativtestnachweis statt. Der Unterricht der Musikalischen Früherziehung und des Instrumentenkarussells starten wieder, die Ensemble und Orchester proben mit bis zu fünf Personen. Es besteht weiterhin Maskenpflicht, weiterhin gelten Mindestabstände in Unterricht. Der Nachweis eines negativen Tests gilt mit Ausnahme der Musikalischen Früherziehung für alle Unterrichtsangebote.

(RP)
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