Kreis muss entscheiden Baumfällung geht nur mit besonderer Genehmigung

Kempen · Die geplante Fällung der Linden an der Hülser Straße in Kempen für den Bau eines neuen Kreisverkehrs ist rechtlich sehr bedenklich. Wie das Landesbüro der Naturschutzverbände auf Anfrage des BUND-Kreisverbandes Viersen mitteilt, unterliegt die geplante Fällung nach dem Landesnaturschutzgesetz dem besonderen Alleenschutz und ist ohne Erteilung einer entsprechenden naturschutzrechtlichen Befreiung verboten.

Kreis muss Ausnahmegenehmigung für Baumfällung in Kempen erteilen
Foto: Heiner Deckers

Daran müssen die Naturschutzverbände beteiligt werden. Die BUND-Kreisvorsitzende Almut Grytzmann-Meister hat darüber die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Viersen informiert. Sie bittet die Behörde, auf keinen Fall der Stadt Kempen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Es gebe ja Alternativen für die geplante Erschließung des neuen Gewerbegebietes an der Hülser Straße. Der Kreis prüft nun den Vorgang. Der Kempener Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz hatte am Montag dem Bau des Kreisverkehrs zugestimmt. Dafür müssten bis zu 17 teilweise etwa 75 Jahre alte vitale Bäume gefällt werden.

(rei)
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