Kreis Viersen Kita-Betreuung wird ab Montag ausgeweitet

Kreis Viersen · Ab Montag, 27. April 2020, tritt eine geänderte Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen durch das Coronavirus in Kraft. Sie bezieht sich auf Schulen und Kindergärten – Stichworte: Prüfungen und Notbetreuung.

Die Notbetreuung von Kindern in Kindertagesstätten oder an den Schulen ist bereits unmittelbar nach den Osterferien in Kempen ausgeweitet worden. Wie Stadtsprecher Christoph Dellmans mitteilte, wurden in der vorigen Woche 177 Kinder in den Kitas und 36 Kinder in den Schulen betreut. Zu Beginn der Osterferien lag die Zahl der „notbetreuten“ Kinder insgesamt noch bei 84. Die Stadt betreute auch bereits Kinder von Allein­erziehenden. In Kempen und Willich rechnet man nun mit weiteren Anfragen von Eltern. Im Kempener Rathaus sieht man keine Probleme, zusätzliche Kinder in eine Notbetreuung aufzunehmen.

In den vier Kindergärten der Katholischen Kirchengemeinde St. Benedikt Grefrath gibt es mit der Betreuung keinerlei Probleme. „Das kriegen wir alles hin“, sagte Manfred Wolfers jun. vom Kirchenvorstand. In den vergangenen Wochen waren es bis zu sieben Kinder pro Kindergarten, die betreut werden mussten. Manchmal kam auch nur ein einziges. Ab Montag erwartet Wolfers eine steigende Anzahl von Mädchen und Jungen, die in die Kindergärten kommen: „Es können bis zu zwölf werden, vereinzelt auch mehr. Die Zahl ist dynamisch.“ Während der gesamten Corona-Zeit gab und gibt es intensive Kontakte zwischen den Kindergärten und den Eltern.

Älteres Personal wurde in den Kindergärten eher weniger eingesetzt, um die Mitarbeiter nicht zu gefährden. Ein besonderes Lob hatte Wolfers jun. für das Kreisjugendamt: „Dort steht man uns auch zu ungewöhnlichen Zeiten zur Verfügung.“ Die Gemeinde Grefrath hat kein eigenes Jugendamt – zuständig ist die Kreisverwaltung – und betreibt auch keinen Kindergarten. Die Stadt Tönisvorst hat ebenfalls kein eigenes Jugendamt, will aber die Anordnungen in Absprache mit dem Kreis Viersen umsetzen.

(rei/hd)
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