Kreis Viersen Kindergeld gibt es auch ohne Steuernummer

Kreis Viersen · Die Besorgnis vieler Kindergeldbezieher im Kreis Viersen ist unbegründet, dass die Kindergeldzahlung eingestellt wird, wenn bis zum 1. Januar 2016 keine Mitteilung der Steuer-Identifikationsnummer vorliegt.

Es ist aktuell nicht erforderlich, sie mitzuteilen oder die Service-Rufnummern der Familienkasse anzurufen. Durch ein automatisches Meldeabgleichsverfahren liegen den Familienkassen bereits ein Großteil der Steuer-Identifikationsnummern vor. Sollte das nicht der Fall sein, werden Kindergeldberechtigte im Laufe des Jahres 2016 von ihrer zuständigen Familienkasse kontaktiert. Kindergeld wird auch ohne Vorliegen der Steuer-Identifikationnummer fortgezahlt.

(hd)
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