Anliegerbeiträge Politik entscheidet: Kein Aufschub bei Beiträgen zu Straßenbau

Kempen · Der Antrag von Kempener Bürgern, die Regelungen des Kommunalen Abgabengesetzes auszusetzen, bis das Land entscheidet, wird abgelehnt.

Auch in Kempen sind mittlerweile viele Bürger verunsichert: Die landesweite Diskussion um Beiträge, die Anlieger zum Straßenbau in den Städten und Gemeinden zahlen müssen, hat auch längst die Thomasstadt erreicht. Der Bund der Steuerzahler propagiert mit einer so genannten Volksinitiative die Abschaffung der Regelungen des Kommunalen Abgaben-Gesetzes (KAG), das die Kommunen dazu verpflichtet, für Straßenerneuerungen Beiträge der Grundstückseigentümer der jeweiligen Straßen einzunehmen. In Kempen haben sich betroffene Bürger zusammengeschlossen und Unterschriften gegen das KAG gesammelt. 120 Unterschriften liegen inzwischen im Rathaus vor. Zudem haben die Betroffenen die Politik per Bürgerantrag aufgefordert, zu entscheiden, dass die Beitragszahlungen so lange ausgesetzt werden, bis das Land über eine mögliche Reform des KAG beschlossen hat.

Die Kempener Initiative wird getragen von Anwohnern aus mehreren Stadtteilen und Wohnbezirken, die von Straßenbauprojekten betroffen sind. Sie alle hoffen, dass das Land Nordrhein-Westfalen das KAG ändern wird und Anliegerbeiträge für den Straßenbau künftig wegfallen. Eine Aussetzung wird es allerdings in Kempen nicht geben. Das lehnte der Haupt- und Finanzausschuss in seiner öffentlichen Sitzung am Dienstagabend im Rathaus am Buttermarkt einstimmig ab. Die Politik folgte damit einer Empfehlung der Stadtverwaltung.

Sprecher aller Fraktionen zeigten zwar Verständnis für das Anliegen der betroffenen Bürger. Gleichwohl sei das KAG nach wie vor bindend, wie CDU-Fraktionschef Wilfried Bogedain betonte. Auch wenn die künftige Gesetzeslage durchaus unklar sei, könne die Stadt die Beiträge im Sinne einer Gleichbehandlung aller Betroffenen nicht aussetzen. Es müsse möglichst schnell in der Sache eine klare Regelung her – sowohl im Land Nordrhein-Westfalen, als auch auf Bundesebene, so Bogedain. Zur Erklärung: In einigen Bundesländern wurden die Anliegerbeiträge abgeschafft oder es wurde – wie in Bayern – den Kommunen freigestellt, sie zu erheben.

Die Alternative wäre eine komplette Finanzierung des Straßenbaus aus allgemeinen Steuermitteln. So fordert es auch der Bund der Steuerzahler. Das könnte aber bedeuten, dass die Kommunen dann die Grundsteuer erhöhen und über diesen Umweg die Grundstückseigentümer am Straßenbau finanziell beteiligen könnten. Darauf wies SPD-Fraktionsvorsitzender Andreas Gareißen hin. Bernd Lommetz (FDP) ergänzte, dass dann die Kosten von den Hauseigentümern auch auf die Mieter umgelegt werden könnten, was beim KAG nicht geht.

Grünen-Sprecher Joachim Straeten sprach sich dafür aus, die Beiträge in der Kempener Satzung auf das unterste Niveau herunterzufahren. Die Sätze waren – auch auf Drängen der Gemeindeprüfungsanstalt – vor einigen Jahren angepasst worden. Während die Linken landesweit die Bestimmungen des KAG ablehnen, haben die Freien Wähler Kempen vorgeschlagen, der Stadtrat möge eine Resolution beschließen, mit der das Land aufgefordert werden soll, die Bestimmungen des KAG zu modifizieren und die Bürger von der Pflicht der Anliegerbeiträge zu entbinden. Derartige Resolutionen wurden von Stadträten in NRW bereits verabschiedet oder sie werden derzeit diskutiert. In Kempen steht die beantragte Resolution auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung am 12. März.

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