Geburtstag & Co. in Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath So werden private Feiern angemeldet

Kempen/Willich/Grefrath/Tönisvorst · Hochzeitsfeiern und Geburtstage ab 50 Teilnehmern in angemieteten Räumen müssen seit Oktober bei den Städten und Gemeinden angemeldet werden. In Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath sind bereits mehr als 30 Anmeldungen eingegangen.

 Private Feiern im öffentlichen Raum, also etwa in Restaurants, müssen angemeldet werden.    Foto: Angelika Warmuth/dpa

Private Feiern im öffentlichen Raum, also etwa in Restaurants, müssen angemeldet werden. Foto: Angelika Warmuth/dpa

Foto: dpa/Angelika Warmuth

Seit Oktober gelten in NRW schärfere Regeln für private Feiern. Geburtstage und Hochzeiten im öffentlichen Raum, etwa in angemieteten Veranstaltungsräumen, mit 50 bis maximal 150 Teilnehmern müssen bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde angemeldet werden. Für private Feiern auf privatem Grund gilt die Anmeldepflicht hingegen nicht. Die Städte Kempen, Willich, Tönisvorst und Grefrath haben nach einer Woche bereits viele Anmeldungen erhalten.