Kempen Bauen in der Altstadt – nicht immer einfach

Kempen · Die Kempener Innenstadt steht als Ganzes unter Denkmalschutz. Das heißt für Hauseigentümer oder Bauherren, sie müssen besondere gesetzliche Regeln beachten. Beim RP-Bürgerdialog erläuterten Experten die Hintergründe.

 Luftbild der Kempener Altstadt: Für den Stadtkern innerhalb des Rings gibt es eine Denkmalbereichssatzung.  Foto: Prümen

Luftbild der Kempener Altstadt: Für den Stadtkern innerhalb des Rings gibt es eine Denkmalbereichssatzung. Foto: Prümen

Foto: Norbert Prümen

Wenn ein Haus unter Denkmalschutz steht, weiß der Eigentümer, dass er sich bei Modernisierungen oder Umbauten an die Vorgaben des Denkmalschutzes halten muss. Steht das Gebäude aber nicht besonders unter Schutz, liegt es aber in einem Denkmalbereich, müssen auch hier bestimmte Regelungen beachtet werden. In Kempen steht die gesamte Altstadt seit 30 Jahren unter Denkmalschutz. Damit soll der Charakter des historischen Stadtkerns erhalten bleiben.

Für Hauseigentümer und Bauherren nicht immer einfach. Es gilt, in Zusammenarbeit mit der Stadtverwaltung bei Bauvorhaben nach Lösungen zu suchen, die den gesetzlichen Regelungen entsprechen und die für die Bauherren wirtschaftlich tragbar sind. Beim Bürgerdialog der Rheinischen Post auf dem Kempener Buttermarkt wurde das Thema „Bauen im Denkmalbereich Altstadt“ von Experten mit Bürgern diskutiert.

 Auf dem Buttermarkt diskutierten Experten auf Einladung der Rheinischen Post über den Denkmalschutz in der Kempener Altstadt.

Auf dem Buttermarkt diskutierten Experten auf Einladung der Rheinischen Post über den Denkmalschutz in der Kempener Altstadt.

Foto: Wolfgang Kaiser

Grundsätzlich gebe es ein gutes Miteinander mit den Bürgern, erklärt Bettina von der Linde, in den vergangenen Jahren im Baudezernat für den Denkmalschutz zuständig. Die Stadt muss alle Bauvorhaben in der Altstadt unter den Gesichtspunkten des Denkmalschutzes prüfen und genehmigen. Manchmal läuft das aus Sicht der Bauherren nicht immer so glatt, wie man sich das gerne wünscht. „Man muss kompromissbereit sein“, sagt Udo Thelen. Der Kempener Architekt hat mit seinem Büro bereits viele Projekte in der Altstadt realisiert. Ein Beispiel ist das jetzt fertig gestellte und bezogene Haus an der Ellenstraße 15. Da sah die Planung zunächst einen dreigeschossigen Neubau mit ausgebautem Dach vor. Die ersten Pläne fielen bei der Politik im zuständigen Denkmalausschuss durch. Planungsrechtlich ist eine dreigeschossige Bebauung in diesem Bereich durchaus zulässig. Aber nachdem für den benachbarten Neubau nur eine Zweigeschossigkeit zugelassen worden war, befürchten Politik und Denkmalschützer einen „Klotz“. Ein Kompromiss bei der Dachgestaltung löste den gordischen Knoten. Dass die Wege zum Erfolg nicht immer geradlinig sind, machten Bettina von der Linde und Udo Thelen deutlich. „Wir müssen uns einigen“, sagt Thelen. Auch bei seinem aktuellen Bauprojekt am Buttermarkt 10 habe er „Federn lassen müssen“, sagt der Architekt. Hier waren die Knackpunkte die Gestaltung von Dach und Fassade. Das Dach erschien den Politikern im Denkmalausschuss zunächst viel zu wuchtig, die Fassade mit vorgesetztem Erker gefiel ebenfalls nicht. Auch hier plante das Büro Thelen um. Dass bei diesem Projekt die Stadt sich sogar gegen die Empfehlung des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege für eine Genehmigung, das bestehende Haus abreißen zu dürfen, entschied, ist eher selten. Denn die Untere Denkmalbehörde bei der Stadt ist in der Regel an einer Zustimmung der Oberen Denkmalbehörde beim Landschaftsverband Rheinland interessiert. Aber auch hier klappt die Zusammenarbeit aus Sicht der Stadt ganz gut.

Anders sieht das der Verein „Denk mal an Kempen“, der aus einer gleichnamigen Bürgerinitiative hervorgegangen ist. Diese wollte 2014 das denkmalgeschützte Haus Peterstraße 20 retten. Am Ende musste die Fassade erhalten bleiben und in den Neubaukomplex aufwendig integriert werden. Vereinsvorsitzender Heinz Wiegers macht sich Sorgen, dass zu viele Kompromisse die eigentlichen Ziele des Denkmalschutzes auf Dauer verwässern. Er und sein Vereinsvize Kurt van Doorn sind deshalb in Habachtstellung, wenn irgendwo in der Altstadt Häuser länger leer stehen oder Neubauprojekte anstehen.

Der neue Stadtrat muss die bestehende Denkmalsatzung für die Altstadt in den nächsten Jahren neu bewerten. Dabei geht es aber nicht in erster Linie um Vereinfachungen des Regelwerks. „Die Satzung ist gut, sie darf nicht verwässert werden“, sagt der Technische Beigeordnete Torsten Schröder. Sie helfe, die Altstadt attraktiv zu halten. „Die Altstadt ist kein Museum, sie ist wichtig für eine lebendige Innenstadt mit attraktivem Wohnen in zentraler Lage“, so Schröder.

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