Kempener Altstadt Wenn eine Photovoltaik-Anlage auf Denkmal soll

Kempen · Wie ist der Klimaschutz mit dem Denkmalschutz in der Kempener Altstadt vereinbar? Mit dieser Frage beschäftigten sich die Politiker im Denkmalausschuss des Stadtrates. Eine eindeutige Antwort soll ein von den Grünen angestoßener Diskussionsprozess bringen.

 Für die Kempener Altstadt gibt es eine so genannte Denkmalbereichssatzung. Sie regelt, was Hausbesitzer an ihren Gebäuden machen dürfen und was nicht.

Für die Kempener Altstadt gibt es eine so genannte Denkmalbereichssatzung. Sie regelt, was Hausbesitzer an ihren Gebäuden machen dürfen und was nicht.

Foto: Norbert Prümen

In der Stadt Kempen hat die Politik jetzt eine Diskussion in Gang gesetzt, die möglicherweise von Hauseigentümern in der historischen Altstadt mit Interesse verfolgt werden wird. Es geht konkret um die Frage, ob Photovoltaik- oder solarthermische Anlagen auf oder an Gebäuden mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Eine eindeutige Antwort dieser Frage gibt es derzeit nicht. Das Thema soll nun von der Stadt mit übergeordneten Denkmalbehörden, vor allem mit dem Rheinischen Amt für Denkmalpflege, erörtert werden.

Den Anstoß dazu gab ein entsprechenden Antrag der Stadtratsfraktion der Kempener Grünen. Ihm schlossen sich in der jüngsten Sitzung des Denkmalausschusses alle übrigen Fraktionen an. Ziel ist es, den Denkmalschutz innerhalb der Altstadt und die Notwendigkeit des Ausbaus von erneuerbaren Energien (Stichwort: Klimaschutz) miteinander vereinbar zu machen.

Bislang gibt es für die Kempener Altstadt eine Denkmalbereichssatzung. In der ist geregelt, was Hausbesitzer an den Gebäuden verändern dürfen und was nicht. Auch Neubauten müssen nach den Vorgaben der Satzung gestaltet sein. Klare Aussagen beispielsweise zu Photovoltaikanlagen auf den Hausdächern gibt es dagegen nicht. Bislang gab es nach Angaben von Bettina von der Linde, im Hochbauamt zuständig für den Denkmalschutz, nur einige wenige Einzelfälle, wo das Thema überhaupt zu Diskussion anstand. Grundsätzlich sollten Photovoltaikanlagen nur auf der von der Straße abgewandten Seite auf dem Hausdach installiert werden. Konkrete Regelungen gibt es aber nicht. Sie müssten beispielsweise in einer so genannten Gestaltungssatzung festgelegt werden. Ein solche Satzung gibt es für die Kempener Altstadt derzeit nicht.

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