Kempener Innenstadt Glühweinverkauf sorgt für Gruppenbildung

Kempen · Polizei und Ordnungsamt mussten am Samstagabend in der Kempener Innenstadt einschreiten, weil die Corona-Schutzverordnung nicht eingehalten wurde. Gegen einen Gastronomen wurde ein Verfahren eingeleitet.

  Die Weihnachtsbeleuchtung in der Kempener Innenstadt dürften einige Feierlustige am Samstagabend nur noch verschwommen wahrgenommen haben. Glühweinverkauf hatte für einige Verstöße gegen die Corona-Regeln gesorgt.

Die Weihnachtsbeleuchtung in der Kempener Innenstadt dürften einige Feierlustige am Samstagabend nur noch verschwommen wahrgenommen haben. Glühweinverkauf hatte für einige Verstöße gegen die Corona-Regeln gesorgt.

Foto: Marc Schütz

Einige Passanten, die am Samstagabend durch die Kempener Innenstadt gingen, haben sich verwundert die Augen gerieben, wenn nicht gar geärgert: Eine ganze Reihe von Personen hat sich nicht an die zur Zeit wegen der Corona-Pandemie geltenden Hygieneregeln gehalten und sich stattdessen ohne Mindestabstände und Mund-Nasen-Schutz getroffen und Alkohol getrunken. Gegen einen Gastrononem wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, und ihm wurde der Außer-Haus-Verkauf untersagt, so die Stadt Kempen auf Nachfrage unserer Redaktion.

Ein Leser schildert, was er am Samstag gegen 20.30 Uhr in der Kempener Innenstadt erlebt hat: Hygienebestimmungen seien von vielen Personen nicht eingehalten worden, und vor mindestens drei Lokalen standen zum Teil stark alkoholisierte Menschen überwiegend ohne Mund-Nasen-Bedeckungen. „Allein auf dem Buttermarkt standen mindestens 50 Personen dicht aneinandergedrängt. Nach meinem Verständnis ist die Gastronomie doch eigentlich aktuell geschlossen, und der Konsum von Essen „to go“ (in diesem Fall Glühwein und andere alkoholische Getränke) unterliegt einem Mindestabstand zu dem verkaufenden Betrieb. Wie konnte es also sein, dass durch alle drei Lokalitäten sogar Tische und Stühle aufgestellt wurden, laute Musikbeschallung geboten wurde und nicht auf den Mindestabstand geachtet wurde?“

Das Ordnungsamt der Stadt Kempen dazu: „Die beschriebenen Vorfälle können in Teilen bestätigt werden, da im Rahmen eigener Kontrollen einem Gastronomiebetrieb aufgrund der festgestellten Verstöße wie zum Beispiel Unterschreitung des Mindestabstands, Missachtung der Maskenpflicht, Verzehr von alkoholischen Getränken in unmittelbarer Umgebung des Gastronomiebetriebs und festgestellte Zusammenkünfte von mehr als fünf Personen aus zwei Haushalten, der weitere Außer-Haus-Verkauf untersagt werden musste.“

Wegen der gemeldeten Verstöße sei eine größere Kontrolle gemeinsam mit der Polizei durchgeführt worden, teilt die Stadt weiter mit. Als die Einsatzkräfte auf dem Buttermarkt eintrafen, entfernten sich die Personengruppen allerdings recht zügig, „so dass eine Erfassung von Personendaten für die Einleitung von etwaigen Ordnungswidrigkeitsverfahren nicht mehr möglich war“. Gegen den Gastronomiebetreiber sei allerdings ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der festgestellten Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung eingeleitet worden.

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen ist zurzeit untersagt, so dass diese auch keine Sitzplätze oder Stehtische für Kunden anbieten dürfen, so die Stadt. Lediglich der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und (alkoholischen) Getränken sei zulässig. Der Ordnungsbehörde sei vorab bekannt gewesen, dass insgesamt drei Kempener Lokale Glühwein zum Mitnehmen anbieten wollen. Gemäß Paragraf 14 Absatz 2 der zurzeit gültigen Coronaschutzverordnung bräuchten die Gastronomen dazu keine gesonderte Erlaubnis, da der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und (alkoholischen) Getränken zulässig sei, wenn die Mindestabstände und Hygieneanforderungen eingehalten würden, so eine Stadtsprecherin. Der Verzehr ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Hierüber seien die Betriebe vorab unterrichtet worden.

„In der Zeit von 7 bis 19 Uhr besteht in der gesamten Innenstadt eine Maskenpflicht.“ Lediglich das kurze Absetzen der Maske zum Trinken oder Essen sei zulässig. „Auch das Rauchen einer Zigarette befreit nicht von der Maskenpflicht. Auch zukünftig werden weitere Kontrollen durch die hiesige Ordnungsbehörde durchgeführt“, teilt die Stadtsprecherin mit und appelliert: „Aufgrund der stetig steigenden Infektionszahlen auch in der Stadt Kempen sollten sich die Bürgerinnen und Bürger an die bestehenden Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Maskenpflicht in der Innenstadt halten.“

Nun hofft man, dass so etwas wie am Samstag nicht noch einmal vorkommt. „Ich habe durchaus Verständnis für die Gastronomie. Die Schließung der Lokalitäten ist sicher nicht einfach. Dennoch ist diese Veranstaltung am Wochenende vollkommen aus dem Ruder gelaufen und war eine Beleidigung für alle ehrlichen Gastronomen und für alle Kempener Bürger, die aus Rücksicht zu Hause geblieben sind“, sagt der Kempener, der die Vorfälle am Samstag beobachtet hat.

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