Kempen Keine Zäune an Vorgärten

Kempen · Die Stadt hat Anwohner der Kempener Terwelpstraße aufgefordert, Zäune zu entfernen, die ihre Grundstücke zur Straße hin abtrennen. Denn grundsätzlich dürfen Vorgärten nicht eingefriedet werden. Ausnahmen sind Hecken.

stadt kempen Die Terwelpstraße ist kein Einzelfall – nur ist hier jetzt bei einem der regelmäßigen behördlichen Rundgänge aufgefallen, dass einige Vorgärten vorschriftswidrig eingezäunt sind. Darunter ist der Vorgarten der Eheleute Dr. Hans Kaiser und Petra Kamplade. Kürzlich hatten sie einen knapp halben Meter hohen Metallzaun mit Spitzen aufgestellt, um das Rasenstück dahinter vor pinkelnden Hunden zu schützen. Zwar steht der Zaun vom Gehwegrand zurückgesetzt hinter Buchsbäumchen.

Terwelpstraße kein Einzelfall

Aber das Amt befürchtet Gefahren: Stolpernde oder stürzende Personen könnten sich an den Metallspitzen verletzen. Ohnehin verstoße die Einfriedung gegen den Bebauungsplan, nach dem Vorgärten nicht eingefriedet werden dürfen. Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt forderte das Ehepaar schriftlich auf, sich bis Monatsende zu melden, um eine Frist für die Entfernung zu vereinbaren. Dann könne man auf ein ordnungsbehördliches Verfahren verzichten. Drei weitere Anwohner sollen gleichfalls ihre (ungefährlichen) Vorgärtenzäune beseitigen, weil sie laut Gestaltungssatzung untersagt seien. Darunter ist ein vor sechs Jahren errichteter, ein Meter hoher Stabgitterzaun, der das Grundstück von Helene Franken zur nahen Berufsschule mit seinem regen Schülertreiben abgrenzt.

Das Alles betrifft nicht allein die Terwelpstraße. In der ganzen Stadt Kempen regelt die Gestaltungssatzung unter anderem, welche Einfriedung je nach Grundstückseite erlaubt ist. „Sehr wichtig sind die Vorgärten als Schauseite des Hauses“, erklärte gestern Heinz-Peter Cox, Leiter des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes. „Sie prägen das Ortsbild. Deshalb gibt es hier strenge Richtlinien.“ Grundsätzlich seien an Vorgärten gar keine Einfriedungen erlaubt. „Aber wegen des Schutzbedürfnisses von Bürgern zum Beispiel gegen Hunde lassen wir, wie schon in Neubaugebieten, überall Hecken zu – auch in der Terwelpstraße“, so Cox. Sie dürfen aber nicht höher als ein Meter sein.

„Zeichen gegen Wildwuchs“

Dagegen müssen Zaunanlagen – ob aus Holz, Metall oder Steinen – „in vernünftigen Fristen“ entfernt werden. Wenn es sich um einen alten, bald ohnehin durchgefaulten Jägerzaun handle, könne er noch stehen bleiben: „Das wägen wir in jedem Einzelfall ab“, versicherte Cox. Eine Ausnahme seien Eckgrundstücke: Dort lasse die Stadt „eingegrünte Zäune“ am Vorgarten zu, damit nicht Passanten eventuell quer durch den Garten abkürzen: Hier sei das Schutzbedürfnis der Eigentümer besonders hoch. Ansonsten aber bleibt die Stadtverwaltung gemäß ihren Vorschriften hart: „Wir müssen hier Zeichen setzen“, so Cox, „um keinen Wildwuchs zu bekommen.“

Petra Kamplade sieht ein, dass ihr Metallzaun Gefahren birgt, und ist bereit, die Spitzen durch Rundungen zu entschärfen. Die geforderte Entfernung von Vorgärtenzäunen hält sie indessen für „absurd“. Sie würden ja auch verhindern helfen, dass an Schultagen ständig Abfälle in den Gärten landen würden.

Meinung/Frage des Tages

(RP)
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