Kreis Viersen Keine neue Erhöhung!

Kreis Viersen · Noch weiß das Kreisjugendamt nicht, wer für den Fehlbetrag zwischen vorgeschriebenem und tatsächlichem Elternanteil aufkommt. Es sollte aber sehr wohl wissen, wer es nicht sein wird. Die Eltern. Dafür gibt es mindestens drei gute Gründe:

1. Die Bundesregierung dringt auf mehr Familienfreundlichkeit, bemüht sich, Müttern die Verbindung von Kindern und Beruf zu erleichtern. Diesen Ansatz, der unter anderem in der ausgeweiteten Betreuung für Kinder unter drei Jahren zum Ausdruck kommt, darf die unterste Verwaltungsebene nicht konterkarieren.

2. Bereits am Anfang des Jahres sind die Beiträge um durchschnittlich drei bis fünf Prozent gestiegen.

3. Das Kreisjugendamt hat bereits an der richtigen Stelle die notwendigen Korrekturen vorgenommen. Statt wie andere Kreise oder Städte alle Einkommen über 61 000 Euro gleich zu behandeln, hat es Abstufungen bei 65 000, 78 000 und 91 000 eingeführt. Das ist sogar vorbildlich für die als Vorbilder gelobten Städte Willich und Kempen.

(RP)
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