Städtebauentwicklung in Oedt Anwohner und Verwaltung im Streit

Oedt · Die Anwohner auf der südlichen Seite der Straße „Am Wemken“ in Oedt wehren sich gegen die Straßenausbaubeiträge. Sie sehen sich nicht als Anlieger zur Albert-Mooren-Halle. Die Gemeinde widerspricht.

 Die Anwohner „Am Wemken“ sind mit den Anliegerbeiträgen nicht einverstanden. Der Grünstreifen verhindere eine Nutzung des nördlichen Zuwegs zur Albert-Mooren-Halle.

Die Anwohner „Am Wemken“ sind mit den Anliegerbeiträgen nicht einverstanden. Der Grünstreifen verhindere eine Nutzung des nördlichen Zuwegs zur Albert-Mooren-Halle.

Foto: Uli Rentzsch

In einem Informationsgespräch mit Anwohnern der Straße „Am Wemken“ in Oedt und der Gemeinde Grefrath wurden die Standpunkte beider Seiten zu den Straßenausbeiträgen im Zuge des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) rund um die Albert-Mooren-Halle (AMH) ausgetauscht. Die Anwohner auf der südlichen Seite der Straße „Am Wemken“ sehen keinen Grund, die Beiträge zu zahlen – einerseits, weil sie sich nicht als Anlieger der AMH fühlen, andererseits seien sie bis zum 26. Mai nicht über die Maßnahmen rund um die Veranstaltungshalle informiert worden. Erst dann sei ein Brief der Gemeinde in der Post gewesen. Viel zu spät, argumentieren die Anwohner. „Wir fühlten uns von vorneherein unterlegen“, zog Achim Lüdecke, einer der Anwohner, eine Bilanz des Gesprächs, „auf unsere Argumente wurde nicht eingegangen.“

Im Rahmen des ISEK soll auch der Bereich an der AMH neu gestaltet werden. Die Grundstücke der Anwohner liegen zwar an der AMH an, doch für die meisten besteht kein direkter Zugang dorthin. Ein Fundament mit einem etwa zwei Meter hohen Zaun und ein verwucherter Grünstreifen auf Seiten der AMH bilden die Grenze. Nur von einem Grundstück aus ist durch ein Tor eine Verbindung geschaffen. „So fühlen wir uns nicht als Anlieger“, argumentiert Achim Lüdecke.

Der Grünstreifen sei im Besitz der Gemeinde und gelte als Straßenverkehrsfläche, erklärt die Gemeindeverwaltung. Wenn es keine dauerhafte Barriere gäbe, gelten die anliegenden Grundstücke als beitragspflichtig. „Da ist die Rechtsprechung zum Kommunalabgabengesetz (KAG) deutlich und lässt für die Kommune auch keinen großen Ermessensspielraum zu“, hieß es aus der Gemeinde. Zudem hatte Bürgermeister Stefan Schumeckers in der vergangenen Ratssitzung am 1. Juli darauf hingewiesen, dass die Verwaltung ihrer Informationspflicht umfänglich nachgekommen sei. Die sei auf der Internetseite der Gemeinde ausführlich dokumentiert (www.grefrath.de › Rathaus & Politik › Städtebauförderung › Chronologie). Am 1. Juli wurde die Sitzung eigens unterbrochen, um die Anlieger hören zu können – ein ungewöhnlicher Vorgang. Die Unterbrechung der Sitzung hatte Ratsherr Roland Angenvoort (SPD) vorgeschlagen. Denn Rederecht hat die Bürgerschaft nur in Zusammenhang mit einem extra dafür eingeräumten Tagesordnungspunkt der Ratssitzung.

Das KAG ist ein Landesgesetz der Landes Nordrhein-Westfalen. Danach ist die Gemeinde Grefrath verpflichtet, Straßenausbaubeiträge zu erheben. Zu zahlen sind diese Beiträge immer dann, wenn in einer bereits bestehenden Straße beispielsweise der Gehweg, der Radweg, die Beleuchtung oder auch der Straßenkanal erneuert oder verbessert wird. Zur Kasse gebeten werden Eigentümer oder Erbbauberechtigte der anliegenden Grundstücke. Argumentiert wird, dass durch die Maßnahmen ein sogenannter Gebrauchsvorteil entsteht, was bedeutet, dass die jeweiligen Grundstücke durch die Maßnahme aufgewertet werden. „Der Wert unserer Grundstücke wird durch die Maßnahme nicht erhöht“, stellt Achim Lüdecke fest, schon deshalb nicht, weil man keinen Zugang zum Zuweg der AMH habe. Außerdem sei dieser Zuweg in ordentlichem Zustand, er müsse gar nicht erneuert werden.

In dem erwähnten Schreiben wurden seitens der Gemeinde Zahlen und Angaben zum Verfahren gemacht – erstmalig aus Sicht der Anwohner. Danach kämen auf die Anwohner Kosten zwischen etwa 3000 und 11.000 Euro zu. „Bei den den Anliegern zugesandten Zahlen handelt es sich um den berechneten Beitrag nach dem aktuellen Stand. Versendet wird der verbindliche Beitragsbescheid erst nach Abschluss der gesamten Maßnahme“, erklärte die Gemeinde. Im Normalfall seien rund 70 Prozent der Straßenausbaubeiträge zu zahlen, hier habe man die Kosten schon auf 30 Prozent reduziert.

Das Schreiben sei viel zu spät gekommen, erst einige Wochen vor der Ratssitzung, man habe so schnell nicht reagieren können, erklären die Anwohner. Bis zur erwähnten Ratssitzung sei nicht genügend Zeit geblieben. „Das Beteiligungsverfahren für die Maßnahme des Vorbereiches der Albert-Mooren-Halle habe vom 27. Mai bis 13. Juni stattgefunden“, hieß es in der Sitzungsvorlage. Der Gemeinderat nahm dieses Beteiligungsverfahren zur Kenntnis.

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