Entwicklung der Corona-Zahlen im Kreis Viersen Inzidenz-Wert bei 45: Was ab Freitag gilt

Kreis Viersen · Im Kreis Viersen ist der Schwellen-Inzidenzwert auf 45 gestiegen. Damit tritt am Freitag die Gefährdungsstufe 1 der Corona-Schutzverordnung des Landes in Kraft. Was Sie jetzt wissen müssen.

 Im Kreis Viersen ist der Inzidenzwert auf 45 gestiegen. Das hat Folgen für den Alltag der Menschen.

Im Kreis Viersen ist der Inzidenzwert auf 45 gestiegen. Das hat Folgen für den Alltag der Menschen.

Foto: dpa/Hauke-Christian Dittrich

Die Zahl der neuen bestätigten Corona-Infektionsfälle ist im Kreis Viersen in den vergangenen sieben Tagen von 34,7 auf 45 pro 100.000 Einwohner gestiegen. Damit ist der Schwellenwert von 35 Infektionen pro 100.000 Einwohnern überschritten. Das hat Folgen für den Alltag der Menschen im Kreisgebiet.

Was passiert nun?

Zunächst muss der Kreis Viersen, dann müssen die Kommunen handeln. Der Kreis muss die Regeln der seit 17. Oktober geltenden Corona-Schutzverordnung des Landes per Allgemeinverfügung erlassen und im Amtsblatt bekanntmachen. „Dies wird voraussichtlich am Freitag geschehen“, kündigt Kreissprecher Benedikt Giesbers an. Weiterführende Maßnahmen wie etwa eine mögliche Maskenpflicht in der Fußgängerzone müssten nach Absprache mit den Städten und Gemeinden auch erst in einer Anlage zur Allgemeinverfügung vom Kreis veröffentlicht werden. Sie wären dann erst einen Tag darauf gültig, also frühestens ab Samstag.

Warum die Verzögerung?

Die zeitliche Verzögerung entsteht durch das Melde- und Veröffentlichungsverfahren. Beim Gesundheitsamt des Kreises Viersen werden jeden Tag die aktuellen Corona-Infektionen aufgenommen. „Diese leiten wir an das Landeszentrum Gesundheit (LZG) weiter“, erläutert Giesbers. Sobald beim LZG ein Inzidenzwert über 35 gemeldet wird und das Amt diesen Wert veröffentlicht, erhält der Kreis Viersen wiederum eine Meldung. Erst wenn „das LZG ebenfalls einen Wert über 35 mitteilt, können wir handeln“, erläutert Giesbers. Das Gesundheitsamt des Kreises Viersen hat am Mittwoch einen Inzidenzwert von 36 festgestellt, das LZG aktualisiert diesen Wert (meist gegen Mitternacht) und schickt eine Meldung an den Kreis.

Welche Regeln gelten nach der Veröffentlichung?

Die Maskenpflicht wird ausgeweitet: Sie gilt am Sitz- oder Stehplatz bei Konzerten, Aufführungen, Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen sowie für Zuschauer bei Sportveranstaltungen. „Die Maskenpflicht gilt auch in regelmäßig stark frequentierten Außenbereichen wie Fußgängerzonen, in denen der Mindestabstand kaum einzuhalten ist“, heißt es in der Verordnung. „Wo genau das vor Ort ist, legt der Kreis in Absprache mit den Städten und Gemeinden ausdrücklich fest“, erklärt Landrat Andreas Coenen (CDU). „Die Abstimmungen hierzu laufen aktuell.“

An Festen mit herausragendem Anlass wie etwa Hochzeiten, Taufen, Jubiläen oder Abschlussfeiern außerhalb einer Wohnung dürfen maximal 25 Menschen teilnehmen. Veranstaltungen, Versammlungen und Kongresse mit mehr als 1000 Teilnehmern sind unzulässig. Zudem können die Kommunen in Abstimmung mit dem Landeszentrum Gesundheit, dem Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung weitere Schutzmaßnahmen wie etwa eine Sperrstunde für die Gastronomie anordnen.

Warum veröffentlicht das Robert-Koch-Institut andere Inzidenz­werte als der Kreis Viersen?

„Das liegt an der zeitlichen Verzögerung bei der Übermittlung der Daten“, erläutert Institutssprecherin Susanne Glasmacher. Deshalb sei es möglich, dass der Inzidenzwert des Instituts niedriger liege.

Was passiert, wenn der Inzidenzwert weiter steigt?

Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50 greifen die strikteren Schutzregeln der Gefährdungsstufe 2. Diese sieht unter anderem weitere Kontaktbeschränkungen, Sperrstunden in der Gastronomie und das nächtliche Verkaufsverbot von Alkohol vor.

Wie lange gelten die neuen Regeln?

Die Regeln gelten so lange, bis der Schwellenwert der Sieben-Tage-Inzidenz an sieben aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.

Wie klappt die Nachverfolgung bei steigenden Corona-Zahlen?

Aktuell sei die Nachverfolgung durch das Gesundheitsamt gewährleistet, informiert der Kreis. Anfang des Jahres habe der Stellenbedarfsplan 50 Vollzeitäquivalente umfasst – vergangenen Freitag seien 25 Leute mehr im Gesundheitsamt beschäftigt gewesen, als der Stellenplan vorgesehen habe. Außerdem seien seit Montag 30 zusätzliche Kollegen aus dem Haus temporär in das Gesundheitsamt versetzt worden.

Ist das CUZ vorbereitet?

Das CUZ (Corona-Untersuchungszentrum), eine Einrichtung der Kassenärztlichen Vereinigung im Kreis Viersen an der Kempener Arnoldstraße, reagiert mit täglichen Öffnungszeiten (montags bis freitags) flexibel auf den Ansturm der Patienten. Sollte die Nachfrage in den nächsten Tagen stärker werden, sei eine Ausweitung der Stundenzahl möglich. Dies wurde von der Praxis Arndt Berson auf Anfrage unserer Redaktion bestätigt. Berson ist niedergelassener Allgemeinmediziner in Kempen und Mitinitiator des CUZ. Ohne Online-Registrierung ist ein Abstrich im CUZ nicht möglich (www.cuz-nrw.com). Aus diesem Grund werden auch die Öffnungszeiten nicht kommuniziert. Eine weitere Möglichkeit, einen Corona-Test zu machen, ist, nach telefonischer Anmeldung in die Infektionssprechstunde des Hausarztes zu gehen.

Was bedeutet das für die Kommunen?

In Willich ist keine Maskenpflicht in den Innenstadtbereichen geplant, sagte Stadtsprecher Michael Pluschke am Donnerstag: „Wir haben in keinem Ortsteil so verdichtete innerstädtische Bereiche, dass es nicht möglich wäre, einen Abstand von 1,50 Meter zu halten.“ Wie überall im Kreis müssen Besucher der Wochenmärkte aber weiterhin eine Mund-Nasen-Abdeckung tragen. In Kempen und Tönisvorst laufen nach Angaben von Sprechern Abstimmungen mit dem Kreis. Am Freitag soll es nähere Informationen geben. Wie eine Vertreterin der Werbegemeinschaft „St. Tönis erleben“ informiert, soll die Lichternacht am 6. November in der St. Töniser Fußgängerzone, bei der die Geschäfte bis 22 Uhr geöffnet sind, weiterhin stattfinden.

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