Corona im Kreis Viersen Impfung auch für Kontaktpersonen Pflegebedürftiger

Kreis Viersen · Im Zusammenhang mit dem Impfangebot für Kontaktpersonen Pflegebedürftiger nennt der Kreis Viersen auch neue Zahlen zur Pandemie im Kreis.

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Foto: dpa/Michael Reichel

Im Kreis Viersen sind am Freitag, 30. April, 70 neue Corona-Fälle bekannt geworden – davon 38 in Grefrath, 80 in Kempen, 105 in Tönisvorst und 123 in Willich. Aktuell gelten 699 Menschen im Kreisgebiet als infiziert, der Inzidenzwert liegt weiter bei 130. Wie der Kreis mitteilte, können sich ab sofort zwei Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen auf die Warteliste für eine Impfung setzen lassen. Die Warteliste wird über die Software „Impfbrücke“ geführt. Die pflegebedürftige Person muss mindestens Pflegegrad 1 haben, über 70 Jahre alt sein oder eine Vorerkrankung nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 2 der Coronaimpfverordnung haben und nicht in einer Pflegeeinrichtung leben. Die pflegebedürftige Person kann zwei Kontaktpersonen nennen. Um die Kontaktpersonen auf die Warteliste zu setzen, bittet der Kreis, folgende Angaben per E-Mail an impfen@kreis-viersen.de zu schicken: pro Kontaktperson eine deutsche Handynummer, eine Bescheinigung über den Pflegegrad, ein Attest des Arztes nach Paragraph 3 Absatz 1 Nummer 3a und b der Coronaimpfverordnung, eine ausgefüllte Bescheinigung der Impfberechtigung als Kontaktperon (zu finden unter mags.nrw/sites/default/files/asset/document/formular_kontaktpersonen_pflegende_angehoerige_und_schwangere_beschreibbar.pdf). Wer dann als Kontaktperson im Impfzentrum registriert wurde, erhält per SMS ein kurzfristiges Terminangebot für die Impfung. Wer den Termin wahrnehmen möchte, antwortet mit „Ja“ auf die SMS. Zur Bestätigung des Termins erhält man wieder eine SMS. Kommt keine Bestätigungs-SMS, kommt der Termin nicht zustande, man bleibt aber registriert und erhält erneut ein Impfangebot.

(biro)
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