Stadt Kempen Handel mit Marihuana: Haftstraße auf Bewährung

Stadt Kempen · Junger Kempener wollte seinen Lohn aufbessern und den Eigenkonsum finanzieren.

Ein junger Familienvater aus Kempen besserte seinen kargen Lohn als Lehrling mit Drogenverkauf auf. Fünf Mal kaufte er Marihuana an, um es gewinnbringend weiterzuverkaufen. Dann wurde er allerdings erwischt. Jetzt musste sich der 25-Jährige wegen gewerbsmäßigem Handel mit Betäubungsmitteln vor dem Krefelder Schöffengericht verantworten. Weil er ein Geständnis ablegte und nicht vorbestraft ist, urteilte das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft recht milde: Der Kempener wurde zu 15 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Die Männer, die ihm die Drogen verkauft hatten und in weitere illegale Geschäfte verwickelt waren, wurden bereits zu Haftstrafen von bis zu fünfeinhalb Jahren verurteilt. Der Kempener war unter anderem im Rahmen von Telefonüberwachung aufgeflogen. Der Angeklagte gestand, insgesamt 250 Gramm Marihuana gekauft zu haben. Dicke Gewinne machte er damit jedoch nicht. Für 50 Gramm zahlte er jeweils 350 Euro. Jede Lieferung verkaufte er für 500 Euro weiter. Im Vorfeld war er von einem Bekannten angesprochen worden, ob er größere Mengen an Betäubungsmitteln kaufen wolle, schilderte der Angeklagte. Später habe dieser Bekannte ihm dann Drogen gegeben, obwohl er nicht zahlen konnte. Die Rechnung wurde später beglichen. "Es war eine Dummheit", sah der Mann jetzt ein. Er habe das Geld gebraucht und außerdem seinen eigenen Konsum damit finanziert, räumte er ein. Auf Nachfrage gestand er auch, dass er immer noch gelegentlich konsumiere. "Damit muss nun Schluss sein", mahnte ihn der Staatsanwalt. Sollte der Angeklagte erneut straffällig werden, muss er mit dem Widerruf der Bewährung und einer neuen Strafe rechnen, drohte der Richter.

Durch weiteren Konsum mache er sich zwar nicht strafbar, hieß es weiter, das Beschaffen von Drogen werde allerdings sehr wohl bestraft. Von der Verhängung einer Geldauflage oder Sozialstunden sah das Gericht ab. Dafür habe der Angeklagte weder Zeit noch Geld, hieß es in der Urteilsbegründung.

(bl)
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