Überlegungen für den Kempener Westen Grüne wollen Photovoltaik-Pflicht

Kempen · Bau und Betrieb sollen in neuen Bebauungsplänen festgeschrieben werden. Ob das rechtssicher überhaupt möglich ist, soll die Verwaltung klären.

 Die Verwaltung soll prüfen, ob man eine Photovoltaik-Pflicht rechtssicher in neuen Bebauungsplänen festschreiben kann.

Die Verwaltung soll prüfen, ob man eine Photovoltaik-Pflicht rechtssicher in neuen Bebauungsplänen festschreiben kann.

Foto: dpa/Caroline Seidel

Auch wenn das Vorhaben, bei der Stadtverwaltung einen Ingenieur für den Ausbau der Photovoltaik auf städtischen Dächern einzustellen, nach dem Willen der Mehrheit im Rat nun zunächst gescheitert ist, wollen die Grünen weiter für mehr Sonnenenergie in der Stadt kämpfen – auch auf privaten Dächern. Sie wollen die rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, um den Bau von Photovoltaik-Anlagen in künftigen Bebauungsplänen verpflichtend zu machen.

Für die nächste Sitzung des Planungsausschusses im Februar beantragen sie, dass die Verwaltung bis zur Sitzung des Ausschusses im März prüfen soll, welche Möglichkeiten es gibt, in neuen Bebauungsplänen den Bau und den Betrieb solcher Anlagen zur Eigenversorgung festzuschreiben. Selbstverständlich seien dabei Aspekte zu berücksichtigen, die den wirtschaftlichen Betrieb einer solchen Anlage nicht erlauben, etwa die Verschattung des Dachs, teilten der Fraktionsvorsitzende Joachim Straeten und der Stadtverordnete Michael Rumphorst für die Grünen mit.

Schon im September hatten die Grünen im Planungsausschuss mündlich beantragt, in den Bebauungsplan Nr. 161 nördlich Orbroicher Straße eine Verpflichtung zum Bau von Photovoltaik-Anlagen aufzunehmen. Davon profitieren das Klima ebenso wie der Betreiber durch die Wirtschaftlichkeit der Anlage, führen Straeten und Rumphorst in ihrer Begründung zum Antrag weiter aus: Sie sprechen von einer Win-Win-Situation.

„Aus dem Ausschuss wurde angemerkt, dass man so eine Entscheidung zunächst in den Fraktionen beraten wolle, aber eine Grundsatzentscheidung, die dann abschließend im Rat zutreffen sei, begrüßen würde“, so Straeten und Rumphorst weiter: „Die Verwaltung merkte an, dass es nicht sicher sei, ob so eine Festschreibung in Bebauungsplänen rechtssicher sei oder ob man andere rechtliche Möglichkeiten hierfür nutzen müsse, wie zum Beispiel öffentlich-rechtliche Verträge oder Grundstücksverträge.“ Weil jetzt die Vermarktung der ersten Grundstücke im Kempener Westen absehbar sei, habe diese Entscheidung eine hohe Priorität, so Straeten und Rumphorst. Sie werben für das Vorhaben: „Sie wäre auch eine erste Entscheidung für eine Klimaschutzmaßnahme in Kempen, da das Klimaschutzkonzept für Kempen dieses Jahr zur Entscheidung ansteht.“

(biro)
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