Stadt Kempen Getränkemarkt: Stadt Kempen behält Recht

Stadt Kempen · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Haltung der Stadtverwaltung bestätigt, ein Getränkemarkt auf dem Gelände eines Autohauses verstoße gegen das Einzelhandelskonzept.

 Auf dem Gelände ihres Autohauses an der Ecke Industriering Ost/St. Huberter Straße will BMW Becker Klausmann einen Trinkgut-Markt ansiedeln.

Auf dem Gelände ihres Autohauses an der Ecke Industriering Ost/St. Huberter Straße will BMW Becker Klausmann einen Trinkgut-Markt ansiedeln.

Foto: Kaiser, Wolfgang (wka)

Gar nicht erfreut war gestern Prokurist Michael Stecker vom BMW-Autohaus Becker Klausmann, als ihn der Firmen-Anwalt anrief. "Unsere Klage ist abgewiesen worden", meinte der Jurist kurz und bündig. Am Morgen hatte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht die Entscheidung der Stadt Kempen bekräftigt, die dem Autohaus den Betrieb einer großen Trinkgut-Filiale mit zahlreichen anderen Produkten auf ihrem Gelände, am Industriering Ost 50, verboten hatte.

Am gestrigen Nachmittag war nur der Verkündungstermin, daher wird die schriftliche Begründung des Gerichts erst in etwa ein bis zwei Wochen vorliegen. "Und die warten wir jetzt erst einmal ab, schließen aber weitere rechtliche Schritte nicht aus", meinte gestern der Prokurist.

 Der alte Standort an der Kleinbahnstraße soll aufgegeben werden.

Der alte Standort an der Kleinbahnstraße soll aufgegeben werden.

Foto: Kaiser

Die Stadt hatte die Bauvoranfrage deshalb abgelehnt, da auf dem besagten rund 1100 Quadratmeter großen Gelände und einer Verkaufsfläche von rund 800 Quadratmetern nicht nur Getränke verkauft werden sollten, sondern auch auf rund 80 Quadratmetern so genannte "Randsortimente", wie Knabbereien, andere Lebensmittel oder Gläser. Dies passe nicht zum Zentrenkonzept, könnte den Einzelhandel in der Innenstadt schwächen, so die Stadt. Daher ihr Nein zur Ansiedlung des Discounters.

Für das Autohaus, das hinter dem Trinkgut-Hallenkomplex auch ein Reifenlager bauen möchte, ist Kempen ein wichtiger Markt und der Industriering ein überaus günstiger Standort. Beabsichtigt war, dass bei einer Genehmigung den aktuellen Trinkgut-Standort an der Kleinbahnstraße aufzugeben. Auch dort war es erst zu einer Genehmigung gekommen, als die anderen "zentrumsrelevanten Produkte" aus dem Sortiment genommen wurden. Genau dies könnte jetzt wieder passieren.

Überzeugt vom Zentrenkonzept ist nach wie vor der Erste Beigeordneter der Stadt Kempen, Hans Ferber. Dennoch wollen die Planungs- und Rechtsexperten jetzt auch im betreffenden Bebauungsplan "Am Wasserturm" für klare Verhältnisse sorgen. Bereits am gestrigen Abend hat der Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz des Stadtrates einstimmig beschlossen, den Bebauungsplan zumindest in den textlichen Festsetzungen zu ändern und ihn an die aktuellen Erfordernisse anzupassen, also bestimmte Ansiedlungen auszuschließen. Außerdem wurde - ebenfalls einstimmig - vom Ausschuss der Erlass einer Veränderungssperre beschlossen, was das ursprüngliche Vorhaben des Autohauses weiter erschweren dürfte. Das Zentrenkonzept war bereits 1994 beschlossen und 2005 aktualisiert worden.

(wsc)
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