Entscheidung des Verwaltungsgerichts AfD hat keinen Anspruch auf Hallennutzung in Grefrath

Grefrath · Der Kreisverband der AfD kann nicht von der Gemeinde Grefrath verlangen, dass diese auf den Pächter einer Gaststätte einwirkt. Letzterer hatte der Partei zuvor die Nutzung zu Wahlkampfzwecken verweigert.

 Die Albert-Mooren-Halle in Oedt muss nicht an den AfD-Kreisverband Viersen vermietet werden.

Die Albert-Mooren-Halle in Oedt muss nicht an den AfD-Kreisverband Viersen vermietet werden.

Foto: Achim Hüskes

Der Viersener Kreisverband der AfD hat keinen Anspruch auf eine Nutzung der Albert-Mooren-Halle in Oedt. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf am Freitag entschieden. Die Veranstaltungshalle gehöre zwar der Gemeinde Grefrath, werde jedoch von einem privaten Unternehmen betrieben, an dem die Gemeinde nicht beteiligt sei. Laut Vertrag dürfe der Pächter selbst entscheiden, wem er die Halle überlasse. Deshalb könne der AfD-Kreisverband nicht von der Gemeinde verlangen, dass sie auf den Pächter einwirkt, damit die AfD dort eine Wahlkampfveranstaltung abhalten darf, so das Gericht.

Grefraths Bürgermeister Manfred Lommetz sagte auf RP-Anfrage: „Ich freue mich, dass meinen beiden Hauptgründen stattgegeben wurde.“ Er hatte neben der Entscheidungsfreiheit des Pächters angeführt, dass der AfD-Kreisverband nicht in der Position sei, einen solchen Antrag zu stellen. Das Gericht bestätigte dies in seinem Beschluss: Ein entsprechender Anspruch könne aus der Gemeindeordnung schon deshalb nicht hergeleitet werden, weil der betreffende Kreisverband seinen Sitz nicht in Grefrath, sondern in Viersen habe. Eine Zugangsberechtigung bestehe nach dem Gesetz nur für Einwohner der Gemeinde und juristische Personen oder Personenvereinigungen, die ihren Sitz in der betreffenden Gemeinde haben.

Kostenpflichtiger Inhalt Christian Karpenkiel, seit neun Jahren Pächter der Halle, hatte dem Kreisverband nach dessen Anfrage über seinen Anwalt mitteilen lassen, dass er mit der AfD keinen Mietvertrag mehr eingehen werde. Als Grund nannte er Sicherheitsbedenken. Vor dem AfD-Neujahrsempfang im Januar habe er Drohungen erhalten. Damals war Karpenkiel vor dem Amtsgericht Kempen damit gescheitert, den Mietvertrag aufzulösen.

Kay Gottschalk, AfD-Spitzenkandidat für den Kreistag, zeigte sich von der Entscheidung des Gerichts überrascht: „Das hätte ich nicht erwartet.“ Er kündigte an, nicht locker lassen zu wollen. Die Veranstaltung am 10. September in Oedt hätte einer von drei Terminen zur Kommunalwahl im Kreis Viersen sein sollen. Im Süchtelner Weberhaus kommt der Kreisverband am Samstag, 5. September, für eine Info-Veranstaltung zusammen. In Brüggen war die Halle laut Gottschalk belegt.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. (AZ: 18 L 1749/20)

(emy)
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