Untersuchungen zum Untergrund Geologischer Dienst bohrt in Grefrath und Kempen

Grefrath · Um genauere Erkenntnisse über die Untergrundbeschaffenheit in Grefrath und Kempen zu erhalten, wird der Geologische Dienst, ein NRW-Landesbetrieb, bis Dezember Untersuchungen vornehmen.

Der Geologische Dienst untersucht den Boden in Grefrath und kartiert die Ergebnisse.

Der Geologische Dienst untersucht den Boden in Grefrath und kartiert die Ergebnisse.

Foto: Geologischer Dienst

Der Geologische Dienst NRW, beheimatet in Krefeld, wird im Sinne des Geologiedatengesetzes Arbeiten für die geowissenschaftliche Landesaufnahme in diesem Jahr in Grefrath und Kempen durchführen. Das teilte jetzt der Landesbetrieb mit, der zum Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie NRW gehört.

Diese geologische Bestandsaufnahme des Untergrundes ist Teil landesweiter Untersuchungen. Die gewonnenen Daten werden ausgewertet und in die Fachinformationssysteme wie die Geologische Karte, die Hydrogeologische Karte und die Rohstoffgeologische Karte eingearbeitet. Sie stehen als Grundlageninformation für künftige Planungen zur Verfügung und geben Auskunft über den Aufbau, die Zusammensetzung, die Eigenschaften und das Verhalten des Untergrundes.

Der Geologische Dienst macht darauf aufmerksam, dass im Rahmen dieser Kartierarbeiten kleine Handbohrungen notwendig seien. In Ausnahmefällen müssen Kleinbohrungen – so genannte Rammkernsondierungen – bis zu 30 Meter Tiefe durchgeführt werden. Wenn Privatgrundstücke für diese Kleinbohrungen in Anspruch genommen werden sollten, werden die Eigentümer rechtzeitig informiert. Dabei werde auf privatwirtschaftliche Belange und die derzeitige Nutzung der Grundstücke Rücksicht genommen. Etwaige durch die Inanspruchnahme entstehende Schäden werden nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen ersetzt. Die Untersuchungen finden außerhalb von besiedelten Gebieten statt, etwa auf landwirtschaftlichen Flächen oder Waldgrundstücken. Es wird gebeten, die Beauftragten des Geologischen Dienstes NRW bei der Erledigung ihrer Arbeiten im Dienste der Allgemeinheit zu unterstützen.

Um die Grundstücke zu betreten zu dürfen, können die Mitarbeitenden entsprechende Dienstausweise vorzeigen. Im Rahmen des Paragrafen 6 des Geologiedatengesetzes sind die Mitarbeiter zum Betreten der Grundstücke befugt.

(ure)
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