Serie Vor 345 Jahren Gegeben zu Cölln an der Spree

Kreis Viersen · 1672 wurden die reformierten Gemeinden von Süchteln, Bracht, Brüggen, Kaldenkirchen und Waldniel staatlich anerkannt.

 Die kleine evangelische Kirche in Süchteln liegt etwas versteckt an der Hindenburgstraße. Sie wurde im Stil einer Hofkirche gebaut.

Die kleine evangelische Kirche in Süchteln liegt etwas versteckt an der Hindenburgstraße. Sie wurde im Stil einer Hofkirche gebaut.

Foto: BUSCH

Kreis Viersen Zugegeben: ein so rundes Datum, wie es den Beiträgen dieser Serie meist zugrunde liegt, ist es nicht, aber es ist ein wichtiges. 1672 ist der Endpunkt eines jahrzehntelangen Ringens um staatliche Anerkennung der reformierten Gemeinden im Herzogtum Jülich. Wichtig war der im April des Jahres in "Cölln" an der Spree unterzeichnete Vertrag zwischen dem Kurfürsten von Brandenburg als Herzog von Kleve und dem Herzog von Pfalz-Neuburg als Herzog von Jülich im Kreis Viersen für die reformierten Gemeinden von Bracht, Brüggen, Kaldenkirchen, Süchteln und Waldniel. In einem Jahr, in dem vielfältig des Beginns der Reformation gedacht wird, ist es zudem angezeigt, auch an den - zumindest für unsere Gegend - Abschluss der religiösen Auseinandersetzungen zu erinnern.

 Die evangelische Kirche in Kaldenkirchen wurde 1672 errichtet, nachdem die ältere Kirche zuvor einem Brand zum Opfer gefallen.

Die evangelische Kirche in Kaldenkirchen wurde 1672 errichtet, nachdem die ältere Kirche zuvor einem Brand zum Opfer gefallen.

Foto: FRANZ-HEINRICH BUSCH

Ihnen wurde das "publicum exercitium", also die öffentliche Religionsausübung, gewährt. 1609 war das jülich-klevische Herzogshaus ausgestorben und das Erbe an Brandenburg und Pfalz-Neuburg gefallen. Im Vertrag von Xanten kam es 1614 zur Aufteilung, wobei Herzog Wolfgang-Wilhelm von Pfalz-Neuburg die Herzogtümer Jülich und Berg erhielt. Für die Evangelischen schienen goldene Zeiten anzubrechen, denn beide Herzöge waren evangelisch. Als aber Wolfgang Wilhelm zur katholischen Kirche übertrat, setzte für die Reformierten im Herzogtum Jülich eine Zeit der Diskriminierung ein, die noch dadurch verschärft wurde, dass im Amt Brüggen mit dem ansonsten verdienstvollen Amtmann von Schaesberg ein landesamtlicher Beamter das Sagen hatte, der mit harter Hand gegen die Reformierten vorging. Hinzu kam, zum Beispiel in Kaldenkirchen, dass dort zeitweise einquartiertes spanisches und italienisches Militär der religiösen Minderheit das Leben schwer machte.

Im Westfälischen Frieden wurden die calvinistischen Reformierten als Konfession anerkannt und trotz aller Gegensätze waren die Herzöge in Kleve und Düsseldorf bemüht, Konfessionsstreit in ihren Territorien zu vermeiden, und den Katholiken in Herzogtum Kleve und den Protestanten im Herzogtum Jülich eine Mindestrechtssicherheit dauerhaft zu garantieren. Dazu dienten jahrelange Verhandlungen, die im April 1672 endgültig zum Abschluss kamen.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg (der "Große Kurfürst") und Herzog Philipp Wilhelm (Wolfgang Wilhelms Sohn) einigten sich in dem in bestem barocken Deutsch abgefassten Vertragsdokument darauf, dass "nach vorhergegangener vielfältiger langwieriger Handlung ... forthin zu immerwehrenden Zeiten" unter anderem gelten sollte, dass die ausdrücklich namentlich genannten reformierten Gemeinden von Bracht, Brüggen, Kaldenkirchen, Süchteln und Waldniel das Recht zur öffentlichen Religionsausübung "künfftig ruhig und ohn contradiction behalten" sollten.

Dem evangelischen Kirchenbau, der schon etliche Jahre zuvor in Gang gekommen war, gab diese Bestimmung großen Auftrieb. Nun endlich konnten die Reformierten auf der sicheren Basis staatlichen Schutzes ihre Predigthäuser auf- bzw. ausbauen. In Süchteln war schon 1669 die heute noch stehende evangelische Kirche errichtet worden. In Kaldenkirchen wartete man indessen auf den Vertragsabschluss. Das Jahr des Baubeginns ist bis heute in den Mauerankern zu sehen: 1672. Bracht erhielt 1699 ein eigenes Kirchengebäude, wobei diese Kirche nach Überwindung vieler Widerstände unmittelbar an der Straße errichtet wurde.

Ekkehard Krumme unterscheidet 1986 in seinem instruktiven Buch "Alte evangelische Kirchen im ,Jülicher Land'" zwischen Hofkirchen, die im rückwärtigen Teil des Kirchengrundstückes errichtet wurden und Hauskirchen, bei denen Predigtraum, Wohnung des Pastors und Schule "unter einem Dach" eingerichtet waren. Beispiele dafür sind Kirchherten. Hünshoven und Heinsberg. Hofkirchen findet man in Süchteln, Kaldenkirchen, Wassenberg, Jüchen und Lövenich. Sie waren, zumal wenn ihnen ein Glockenturm fehlte, von der Straße kaum als reformierte Gemeindezentren zu erkennen, was auch dem Wunsch der Katholiken entsprach, dass sie nicht zu nahe an der katholischen Kirche standen, was den dortigen Gottesdienst "turbiret" (gestört) hätte.

(prof)
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