Kreis Viersen Stallpflicht für Geflügel gilt ab heute kreisweit

Kreis Viersen · Nachdem bei einem Putenhalter im Kreis Soest die Geflügelpest ausgebrochen ist, hat das Land Nordrhein-Westfalen jetzt weitere Schutzmaßnahmen für ganz NRW getroffen. Das Verbraucherschutzministerium hat die Stallpflicht flächendeckend ausgeweitet. Nach Auskunft von Kreissprecher Markus Wöhrl gilt die Regelung ab heute kreisweit. Die Stallpflicht für Hausgeflügel gilt für konventionelle Betriebe sowie für private Halter von Hausgeflügel. Betroffen sind Legehennen, Masthühner, Puten, aber auch Enten, Gänse und sonstiges Geflügel, das in Gefangenschaft gehalten oder aufgezogen wird.

So gefährlich ist die Vogelgrippe für Mensch und Tier
Infos

So gefährlich ist die Vogelgrippe für Mensch und Tier

Infos
Foto: dpa, jbu pzi chc

Im November hatte das Veterinäramt des Kreises Viersen eine Aufstallpflicht verfügt, aber nur für die Gemeinde Schwalmtal. Danach müssen Geflügelhalter auch dann, wenn sie nur einige wenige Tiere besitzen, diese im geschlossenen Stall unterbringen oder in einem Unterschlupf, der so zur Seite und nach oben gesichert ist, dass Wildvögel, auch kleine Tiere, nicht eindringen können. Tierhalter müssen sicherstellen, dass sein Geflügel nicht mit Wasser, zu dem auch Wildvögel Zugang haben, getränkt wird. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen die Tiere Kontakt haben, müssen so aufbewahrt werden, dass Wildvögel damit nicht in Berührung kommen können. Transportfahrzeuge, Anhänger und Käfige sollten nach jeder Benutzung sofort gereinigt und desinfiziert werden. Hunde und Katzen müssen von den Ställen ferngehalten werden.

Darüber hinaus empfiehlt das Veterinäramt Geflügelhaltern unter anderem, keine anderen Geflügelbestände zu besuchen. Fremde Personen sollten den Stall gar nicht betreten. Geflügelhalter sollten nur Menschen, die unbedingt in den Stall müssen, hineinlassen, beispielsweise Tierärzte. Geflügelbestände jeder Größe müssen bei der Tierseuchenkasse und beim Veterinäramt des Kreises gemeldet werden. Wer das versäumt, muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen.

(biro)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort