Stadt Kempen Freie Fahrt für Blaulicht und Sirene

Stadt Kempen · Bei vielen Autofahrern macht sich Unsicherheit breit, wenn sie mit der Blaulicht und Einsatzhorn konfrontiert werden. Richtiges Verhalten ist wichtig, damit Einsatzfahrzeuge freie und sichere Fahrt haben.

 Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn das Blaulicht blinkt und die Sirenen ertönen. So ergeben sich kritische Situationen, aber das muss nicht sein.

Viele Autofahrer sind verunsichert, wenn das Blaulicht blinkt und die Sirenen ertönen. So ergeben sich kritische Situationen, aber das muss nicht sein.

Foto: jungmann

Gelegentlich kommt es zu Unfällen, bei denen Rettungsfahrzeuge auf ihrem Weg zu einem Einsatzort mit anderen Fahrzeugen kollidieren, beziehungsweise zu Behinderungen der Rettungsfahrzeuge. Verunsicherte Verkehrsteilnehmer wissen oft nicht genau, wie sie sich verhalten sollen, wenn auf einmal das Einsatzhorn zu hören ist und aus der Ferne das sich schnell nähernde Blaulicht anrückt. Der Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung ist es, der sich mit genau diesen Sonderrechten bei Blinklicht und Einsatzhorn auseinandersetzt und dem Einsatzfahrer erlaubt, sich über die Regelungen der Straßenverkehrsordnung hinweg zusetzen.

"Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist", heißt es im Gesetz. "Blaues Blinklicht zusammen mit dem Einsatzhorn darf nur verwendet werden, wenn höchste Eile geboten ist .... Alle übrigen Verkehrsteilnehmer haben sofort freie Bahn zu schaffen." sagt zudem der Paragraf 38.Wie aber sieht das genau aus? "Blaulicht und Einsatzhorn zusammen begründen das Wegerecht. Für den Verkehrsteilnehmer heißt das, soweit es geht rechts heranfahren und die Geschwindigkeit reduzieren, nicht bremsen. Es muss eine Fahrgasse gebildet werden. Das Verhalten gilt dabei für die Seite, auf der der Einsatzwagen fährt, als auch für den Gegenverkehr", erklärt Joachim Walther-Schückes, Mitarbeiter der Direktion Verkehr.

Sowohl er als auch Franz-Heiner Jansen, Wehrführer der Feuerwehr Kempen, sehen aber noch ein ganz anderes Problem vorneweg und das ist die Wahrnehmung. "Viele hören laute Musik, haben die Stöpsel von technischen Geräten in den Ohren und bekommen gar nicht mit, wenn wir mit Blaulicht und Einsatzhorn anrücken. Einige bremsen dann abrupt ab und blockieren die Durchfahrt, wenn sie es endlich mitkriegen", weiß Jansen aus Erfahrung. Bei zweispurigen Bundesstraßen und Autobahnen muss zwischen den Spuren eine Gasse gebildet werden. Verfügt die Straße über eine weitere Spur, ist die Gassenbildung zwischen der zweiten und dritten Spur angesagt.

Eine kritische Situation ist eine Kreuzung. Wenn ein Einsatzfahrzeug von hinten kommt und auf eine rote Ampel zufährt, an der bereits eine Autoschlange steht, sollte der erste Fahrer an der roten Ampel eine Fahrzeuglänge nach rechts vorziehen. Dann gefährdet er nicht die Fahrzeuge, die bei Grün auf die Kreuzung fahren, gibt aber genügend Platz für die folgenden Fahrzeuge ebenfalls nach rechts zu fahren, um eine Gasse für die Durchfahrt des Einsatzfahrzeuges zu bilden. "Auf eine Kreuzung selber fahren wir mit äußerster Vorsicht zu, um den Sichtkontakt mit den Nebenrichtungen aufzunehmen. Augen zu und durch, das gibt es niemals", betont Jansen. Dass der Querverkehr stehen bleiben muss, auch wenn er grün hat, versteht sich von selber.

(tref)
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