Steuern statt Gebühren Kempener Stadtrat vertagt Erhöhung der Grundsteuer

Kempen · Eigentlich sollte das neue System zu mehr Gerechtigkeit für die Steuer- und Gebührenzahler führen und zudem die Arbeit der Kempener Stadtverwaltung erleichtern. So jedenfalls hatte Stadtkämmerer Jörg Geulmann eine geplante Erhöhung der Grundsteuer zugunsten einer Abschaffung der Gebühren für die so genannte Gewässerunterhaltung und den Winterdienst auf den Straßen bei seiner Rede zur Einbringung des Haushaltsplans für 2020 im September erklärt.

Die Kosten für diese beiden Positionen sollen künftig nicht mehr als Gebühr erhoben, sondern über die Grundsteuer umgelegt werden. Geulmann ging zunächst von einer „leichten Erhöhung“ der Grundsteuer aus.

Was zunächst klug klang, stellt sich mittlerweile als ziemlich kompliziert dar: Die Stadtkämmerei hat genauer gerechnet. Das Ergebnis: Eine Umlegung der Gebühren für die Gewässerunterhaltung auf die Grundsteuer wäre wohl doch nicht gerecht. Bei einer Umverteilung der Gesamtkosten auf alle Gebührenpflichtigen – unabhängig von den tatsächlichen Grundstücksflächen – sei nicht sichergestellt, dass für jeden Grundstückseigentümer, wenn er künftig eine höhere Steuer bezahlt, unterm Strich eine entsprechende Entlastung bei den Gebühren herauskommt. Nun soll eine neue Satzung her. Das Verfahren, diese Gebühr zu berechnen, ist indes kompliziert. Es müssten sogar Luftaufnahmen der Grundstücksflächen ausgewertet werden.

Die Gewässerunterhaltung wird von der Stadtkämmerei für das kommende Jahr auf rund 360.000 Euro veranschlagt. Würden die Kosten auf die Grundsteuer umgelegt, müsste der Hebesatz für die Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Betriebe) von derzeit 290 auf 537 Punkte angehoben werden. Für die Grundsteuer B (allgemeine Grundstücke) müsste der Hebesatz von 440 auf 455 Punkte steigen. Demnächst soll in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Stadtrates das Thema neu beraten und dann entschieden werden. Die Änderungen sollen für das kommende Jahr wirksam werden.

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