Stadt Kempen Die Querung verhindern

Stadt Kempen · Um die Entschärfung des Burgrings geht es Dienstag in der Sitzung des Fachausschusses. Die Empfehlung des Gutachtens: Nur die Verhinderung der Querung könne etwas bringen. Der Unfall sei nicht vermeidbar gewesen.

Eine 83-jährige Frau wurde am 24. Mai tödlich verletzt, als sie mit ihrem Rollator den Burgring zur Von-Saarwerden-Straße überqueren wollte. Der Autofahrer konnte trotz Vollbremsung einen Zusammenstoß nicht verhindern. Die Polizeistatistik sagt allerdings aus, dass dieser Bereich kein Unfallschwerpunkt ist. Seitdem wird diskutiert: Fußgängerüberweg, Bedarfsampel, Querungshilfe oder Geschwindigkeitsbegrenzung?

Das Gutachten liegt nun vor und kommt zu einer klaren Aussage: Es sei allenfalls sinnvoll, die Querungsmöglichkeit für Fußgänger zu unterbinden. Die Verwaltungsvorlage sieht vor, diese Möglichkeit genauer zu überprüfen und – die Zustimmung der Politik vorausgesetzt – in die Detailplanung einzusteigen.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass bei dem schlimmen Unfall im Frühjahr eine Verkettung unglücklicher Umstände vorgelegen habe: Die Frau habe dunkle Kleidung getragen, der Fahrer des Autos sei von der tiefstehenden Sonne geblendet worden. Der Unfall sei insofern unter den gegebenen Voraussetzungen unvermeidbar gewesen, es ergäben sich daher keine zwingend durchzuführenden Maßnahmen.

Baumfällung bringt nichts

Eine angedachte Fällung von ein bis drei Bäumen werde keinerlei positiven Effekt haben. Ein Absage erteilt das Gutachten auch einem Fußgängerüberweg. Nach geltendem Recht müsste er eine Mittelinsel haben, weil zwei Fahrstreifen überquert werden. Ein einfacher Zebrastreifen sei in diesem Bereich nicht möglich. Außerdem weist das Gutachten auf die Gefahr von Auffahrunfällen im Kurvenbereich hin.

Das Urteil: Ein Fußgängerüberweg vermittele höchstens eine Art Scheinsicherheit, die das Unfallrisiko vielleicht sogar noch erhöhe. Auch in Sachen Fußgängerampel weist das Gutachten auf die Gefahren eines möglichen Rückstaus hin. Weitere ins Gespräch gebrachte Maßnahmen wie eine einspurige Verkehrsführung oder eine Tempobegrenzung auf 30 Stundenkilometer lehnt das Gutachten als untauglich ab.

Die von der Polizei vorgeschlagene Anbringung von Begrenzungsgittern sei, so heißt es, "eine mit relativ geringen Mitteln durchzuführende Maßnahme". Dadurch könne der Querungsbereich um einige Meter von der Kurve weg verlagert werden.

Wenn die Politiker grünes Licht geben, könnte sich die Verwaltung Gedanken über Details machen: Begrenzungsgitter, Bordsteinanhebungen oder Ähnliches kämen da in Frage. Wie auch immer: Fest steht, dass die Kosten deutlich unter 10 000 Euro liegen und damit deutlich niedriger als bei den vom Gutachten verworfenen Optionen. Frage des Tages

(RP)
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