Kommunalwahl im Kreis Viersen Die Linke reicht Klage gegen Landratswahl ein

Kreis Viersen · Eine umstrittene vierseitige Anzeige wird jetzt das Verwaltungsgericht Düsseldorf beschäftigen. Die Linke wirft dem Landrat vor, mit der Veröffentlichung kurz vor der Landratswahl gegen die gesetzlich vorgeschriebene Neutralität verstoßen zu haben und erhofft sich von der Klage eine Wiederholung der Wahl.

 Andreas Coenen (CDU) am Abend der Landratswahl 2020. Er wurde mit einem Vorsprung von 5207 Stimmen im ersten Wahlgang wiedergewählt.   RP-Archiv: Röse

Andreas Coenen (CDU) am Abend der Landratswahl 2020. Er wurde mit einem Vorsprung von 5207 Stimmen im ersten Wahlgang wiedergewählt. RP-Archiv: Röse

Foto: Martin Röse

„Die Wahl von Herrn Dr. Andreas Coenen zum Landrat des Kreises Viersen am 13.09.2020 wird für unwirksam erklärt.“ Das beantragt die Partei Die Linke in einer Klage gegen die Landratswahl vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf. „Der Landrat hat mit einer vierseitigen, aus dem Kreishaushalt finanzierten Anzeige der Kreisverwaltung in einem Anzeigenblatt eine Woche vor dem Wahltermin seine Wahlchancen massiv gefördert und die der anderen Kandidaten – auch unseres – geschmälert“, sagt Britta Pietsch, Kreisvorsitzende der Partei Die Linke. „Sein Name taucht auf den vier Seiten insgesamt 17 Mal auf, neben dem Editorial wird Herr Dr. Coenen allein zwölf Mal ausführlich in wörtlicher Rede zitiert, auf der ersten Anzeigenseite wird er gleich zweimal auf Fotos einzeln prominent dargestellt, ein weiteres Mal in einem Großfoto auf der Rückseite.“ Die Anzeigenstrecke, die an 126.000 Haushalte im Kreis Viersen verteilt wurde, sei damit „reine Sympathiewerbung für den Bewerber“, so Pietsch. „Wir wollen nicht hinnehmen, dass ein Amtsinhaber seine Position dahingehend nutzt, sich einen Wahlvorteil zu verschaffen.“ Coenen habe mit der Anzeigenschaltung „massiv gegen die gesetzlich vorgeschriebene Neutralitätspflicht verstoßen, und das in der ganz heißen Phase des Wahlkampfs“, so Pietsch.

Die Linke hatte bereits im Oktober wegen der Anzeige den Wahlprüfungsausschuss gebeten, sich mit der Angelegenheit zu befassen. Kostenpflichtiger Inhalt Der erkannte jedoch in der Veröffentlichung der Anzeige keinen Verstoß gegen die Neutralitätspflicht und erklärte die Landratswahl mit großer Mehrheit für gültig. Neben der Partei Die Linke kritisierte auch die SPD die Veröffentlichung. Der damalige Fraktionsvorsitzende Hans Smolenaers sprach von einem „groben Foul“ des CDU-Kandidaten. Allerdings eines, das nach SPD-Ansicht keinen Einfluss aufs Wahlergebnis hatte.

Das sieht Die Linke anders: „Der Landrat hat drastische Stimmenverluste von 18,2 Prozentpunkten gegenüber der Wahl 2015 erlitten; hätte er 5207 Stimmen weniger erhalten, hätte eine Stichwahl erfolgen müssen“, sagt Pietsch.

Landrat Coenen hatte kurz nach Erscheinen der Anzeige erklärt: „Ich bedaure, dass die Beilage des Kreises von manchen als Teil meines Wahlkampfes interpretiert wird. Rückblickend wäre ein größerer zeitlicher Abstand zum Wahltag sicher besser gewesen, um ein solches Missverständnis auszuschließen.“

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