DGB gibt Ratschläge Was Azubis beachten sollten

Kreis Viersen · Für viele junge Menschen beginnt im August ein neuer Lebensabschnitt. Der Deutsche Gewerkschaftsbund gibt Ratschläge für den Start ins Berufsleben.

Anfang August startet in vielen Betrieben die Ausbildung. Damit beginnt für Berufsanfänger ein neuer Lebensabschnitt. Worauf Auszubildende tunlichst achten sollen und wie ein guter Start gelingt, erklären DGB- Regionsgeschäftsführerin Sigrid Wolf und Jugendbildungsreferentin Carissa Wagner.

Aller Anfang ist schwer, gerade noch ist die ganze Schulklasse um einen herum, und nun steht man im Ausbildungsbetrieb neuen und vielleicht sogar älteren Kolleginnen und Kollegen gegenüber. „Der erste Eindruck zählt“, erklärt Sigrid Wolf und rät, sich als Azubi in die Gespräche einzubringen, die Mittagspausen gemeinsam zu verbringen, das Smartphone in der Tasche zu lassen und sich bei Fragen Rat bei den Kollegen zu suchen. „Unsicherheiten sollten direkt angesprochen werden, egal ob es sich um organisatorische Fragen oder ein Anliegen zu einer Aufgabe handelt. Gerade zu Beginn der Ausbildung können und sollen viele Fragen gestellt werden“, so Sigrid Wolf.

Ohne schriftlichen Ausbildungsvertrag sollte jedoch kein Azubi eine neue Stelle anfangen. „Denn in diesem ist alles Wichtige festgehalten: die Arbeitszeit, die Ausbildungsvergütung, was Ziel der Ausbildung ist und wer der verantwortliche Ausbilder ist“, sagt Carissa Wagner. Im Optimalfall gibt es neben einem Vertrag auch einen betrieblichen Ausbildungsplan, der den Auszubildenden Orientierung bietet und aufzeigt, welche Aufgaben sie zukünftig erwarten. „Liegt kein Plan vom Betrieb vor, können Auszubildende immer den Ausbildungsrahmenplan anschauen, er ist Teil der Ausbildungsordnung, die es für jeden Beruf gibt“, ergänzt Sigrid Wolf.

„Ein Lehrverhältnis ist kein Arbeitsverhältnis“, betont Wagner, daher sind Überstunden in der Ausbildung nicht vorgesehen. Wer trotzdem im großen Umfang Überstunden machen muss, sollte dafür einen Freizeitausgleich einfordern. Wenn Azubis nach den ersten Wochen merken, dass die Ausbildung doch nicht die richtige ist oder sie sich im Betrieb nicht wohlfühlen, müssen sie sich nicht unnötig quälen. Ein Ausbildungsplatzwechsel ist nichts Schlimmes. „Aber wer wechseln möchte, sollte zuerst einen Plan B oder einen neuen Ausbildungsplatz haben und dann das Ausbildungsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag beenden“, macht Wagner klar.

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