Corona im Kreis Viersen Der Kreis setzt Bundes-Notbremse um

Kreis Viersen · Die neuen Maßnahmen gelten im Kreis Viersen ab Samstag, 24. April. Dazu gehören auch Ausgangsbeschränkungen ab Mitternacht. Was man jetzt sonst beachten muss.

 Die spätabendliche Engerstraße in der Innenstadt von Kempen.

Die spätabendliche Engerstraße in der Innenstadt von Kempen.

Foto: Norbert Prümen

Deutschlandweit ist das vierte Bevölkerungsschutzgesetz in Kraft getreten. In Kreisen, in denen die Sieben-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, gelten ab Samstag, 24. April, 0 Uhr, Maßnahmen, die nun auch im Kreis Kostenpflichtiger Inhalt Viersen umgesetzt werden. Das teilte der Kreis am Freitagmittag mit. Noch am Donnerstag hatte eine Sprecherin des Kreises mitgeteilt, die Corona-Notbremse mit Ausgangsbeschränkungen gelte bereits ab Freitag, 23. April, 0 Uhr. Das sei falsch kommuniziert worden, berichtete die Sprecherin am Freitagmorgen, der Kreis bitte um Entschuldigung. In der Folge lesen Sie, welche Maßnahmen nun also ab Samstag greifen. Hier erfahren Sie, wie die Städte die Maßnahmen kontrollieren wollen.

Kontaktbeschränkungen Treffen eines Hausstands mit einer weiteren Person sind auch bei einer Inzidenz über 100 weiterhin möglich.

Geschäfte Geöffnet bleiben der Lebensmittelhandel sowie Direktvermarktung, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Tankstellen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Buchhandlungen, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Gartenmärkte und der Großhandel. Der Verkauf von Waren, die über das übliche Sortiment des jeweiligen Geschäfts hinausgehen, ist untersagt. Außerdem gilt eine Begrenzung von einem Kunden je 20 Quadratmeter Verkaufsfläche (für Geschäfte bis 800 Quadratmeter Verkaufsfläche). Oberhalb von 800 Quadratmeter gilt eine Begrenzung von einem Kunden je 40 Quadratmeter Verkaufsfläche. Kunden müssen den Abstand einhalten, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske tragen. Bei einer Inzidenz unter 150 wird es zudem bei allen weiteren Geschäften möglich sein, mit Termin und aktuellem negativem Testergebnis einzukaufen.

Dienstleistungen Alles, was nicht ausdrücklich untersagt ist, bleibt offen, etwa Fahrrad- und Autowerkstätten, Banken und Sparkassen, Poststellen und ähnliches. Körpernahe Dienstleistungen sollen nur zu medizinischen, therapeutischen, pflegerischen oder seelsorgerischen Zwecken in Anspruch genommen werden. Ausnahme: der Friseurbesuch und Fußpflege – aber nur, wenn Kunden einen aktuellen, negativen Test nachweisen können und eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) tragen. Andere körpernahe Dienstleistungen sind nicht mehr erlaubt.

Freizeit und Sport Gastronomie und Hotellerie, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen bei einer Inzidenz über 100 schließen. Ausnahme: Außenbereiche von zoologischen und botanischen Gärten, die mit negativem Test besucht werden können. Berufs- und Leistungssportler der Bundes- und Landeskader können weiter trainieren. Allen anderen Bürgern ist Sport nur alleine, zu zweit oder mit den Mitgliedern des eigenen Hausstands erlaubt. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport treiben.

Ausgangsbeschränkungen Zwischen 22 Uhr abends und 5 Uhr morgens darf nur das Haus verlassen, wer einen guten Grund hat – also etwa zur Arbeit geht, medizinische Hilfe braucht oder den Hund ausführen muss. Bis 24 Uhr ist es erlaubt, alleine spazieren zu gehen oder zu joggen.

Schule Bei einer Inzidenz über 165 soll der Präsenzunterricht in Schulen und die Regelbetreuung in Kitas untersagt werden. Mögliche Ausnahmen: Abschlussklassen und Förderschulen.

Homeoffice Die Verpflichtung, Homeoffice anzubieten, wenn dies betrieblich möglich ist, ist bereits jetzt schon Bestandteil der Corona-Arbeitsschutzverordnung. Mit der Aufnahme in das Infektionsschutzgesetz wird die Homeoffice-Pflicht verstärkt. Beschäftigte haben jetzt auch die Pflicht, Homeoffice-Angebote wahrzunehmen, wenn es privat möglich ist.

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