Stadt Kempen Box-Club: Ex-Vorsitzender zu Bewährungsstrafe verurteilt

Stadt Kempen · Das Krefelder Schöffengericht sah gewerbsmäßige Untreue in 84 Fällen als erwiesen an. Der Kempener erhielt ein Jahr und fünf Monate auf Bewährung.

Das Krefelder Schöffengericht hat den ehemaligen Vorsitzenden des Kempener Box-Clubs wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Kempener hatte zugegben, sich selber vom Vereinskonto Lohn ausgezahlt zu haben. Es ging um Lohnzahlungen, Beiträge zur Krankenversicherung, Barentnahmen und Überweisungen an den eigenen Anwalt. Zwischen 2009 und 2013 sollte der Rentner rund 60.000 Euro zweckentfremdet haben. Ein Teil der Vorwürfe wurde eingestellt.

Der 69-Jährige sah die Entnahmen von Konto und Barkasse als weitgehend gerechtfertigt an. Einerseits habe er geglaubt, aufgrund seiner umfangreichen Tätigkeiten in dem Club ein Anrecht auf monatliche Zahlungen zu haben. Andererseits seien die hohen Entnahmen aus der Barkasse mit Verbindlichkeiten des Vereins zu erklären.

Eigentlich habe er sich vom vorherigen Vorstand breitschlagen lassen, das Amt zu übernehmen, sagte der Kempener. Von knapp 200 Mitgliedern habe kein anderer die Vorstandsarbeit übernehmen wollen. Die sei nämlich sehr zeitaufwendig gewesen. Er habe damals nur unter der Voraussetzung zugesagt, eine finanzielle Entschädigung für seinen Aufwand zu erhalten. Sein Vorgänger habe dem zugestimmt.

Allerdings konnte der Angeklagte keinerlei schriftliche Bestätigung vorlegen, dass ihm monatliche Zahlungen von etwa 300 Euro zugesagt wurden. Weitere Abhebungen erklärte der Mann mit Barabhebungen für die Vereinskasse. Allerdings, so räumte er ein, habe er vom Vereinskonto auch gelegentlich private Zahlungen an seinen Anwalt geleistet. "Das war vielleicht nicht korrekt, das gebe ich auch zu", sagte er vor Gericht. Das Geld habe er aber mit nicht entnommenem Gehalt verrechnet.

Barentnahmen habe es aber auch gegeben, weil er so oft in Vorkasse treten musste. Außerdem seien aus der Kasse Trainer bezahlt worden. Zu den Lohnzahlungen wollte der Richter wissen: "Warum haben Sie keine Satzungsänderung veranlasst, wenn das so verabredet war?" Durch eine Mitgliederversammlung mit anschließendem Beschluss hätte er eine rechtliche Grundlage gehabt. Das erklärte der Angeklagte mit mangelndem Interesse der Mitglieder an Versammlungen.

Sein Nachfolger sah das anders: Er habe mehrfach Mitgliederversammlungen vorgeschlagen, das habe der Angeklagte aber abgelehnt. Es gab keine Kassenunterlagen, keine Akten und kein Kassenbuch, irgendwann sei eine lose Ansammlung von Rechnungen aufgetaucht. Ausgaben konnten zum Teil gar nicht zugeordnet werden, beispielsweise Pralinen für 1000 Euro. Die Ausgaben bezeichnete er als "nicht satzungskonform". Der Verein sei hoch verschuldet gewesen. Der Kassenprüfer hatte 2013 Probleme, die Transaktionen nachzuvollziehen. Es gebe keine vollständigen Unterlagen, anhand derer man die Unstimmigkeiten erklären konnte, sagte der Vereinsvorsitzende aus.

Auch der Gründungsvorsitzende des Box-Clubs kam zu Wort. Als er damals wegen Umzugs aufhören wollte, sei es schwer gewesen, einen Nachfolger zu finden. Den Angeklagten habe er zwar etwas überreden müssen. Dennoch habe er das Gefühl gehabt, dass der das Amt gerne übernahm, sagte der 73-Jährige. Auf die Frage des Richters sagte er: "Nein, es war nicht üblich, als Vorstand Geld zu bekommen." Das sei eine komplett ehrenamtliche Tätigkeit gewesen. "Das hätte auch genehmigt werden müssen", fügte er hinzu. Über eine Entlohnung sei allerdings nie gesprochen worden. Er wisse nur, dass der Angeklagte fragte, ob sein Sohn Geld für eine Tätigkeit als Hallenwart bekomme.

Am Ende der Beweisaufnahme blieben 84 der angeklagten 143 Fälle übrig. Das Gericht ging von einem Schaden in Höhe von 25.000 Euro aus und verurteilte den Kempener zu einem Jahr und fünf Monaten Haft auf Bewährung. Auch die Schadenswiedergutmachung von mindestens 100 Euro monatlich (3 Jahre lang) wurde als Auflage festgesetzt.

(bil)
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