Kreis Viersen Blauzungenkrankheit in Grefrath

Kreis Viersen · Das Staatliche Veterinäruntersuchungsamt in Krefeld hat den ersten Fall der Blauzungenkrankheit im Kreis Viersen bestätigt. Betroffen ist ein Rind aus Grefrath. Es stammt aus einer kleinen Mutterkuhhaltung. Bisher wurden keine Änderungen bei den Maßregeln beschlossen.

Das an der Blauzungenkrankheit erkrankte Rind zeigte Schwellungen und rötliche Entzündungen an Maul, Augen und Euter. Die übrigen Tiere der Herde aus einer kleinen Mutterkuhhaltung in Grefrath wurden ebenfalls untersucht; das Virus der Blauzungenkrankheit konnte jedoch bei ihnen nicht festgestellt werden. Wie der stellvertretende Amtstierarzt Dr. Johannes Genenger gestern mitteilte, müssen keine strengeren Maßnahmen als die bereits bestehenden Regelungen getroffen werden.

Für Menschen ungefährlich

„Die Vorgaben für Transporte, Aufstallung oder Insektenschutz gelten nach wie vor unverändert“, so Dr. Genenger. Ganz Nordrhein-Westfalen und damit auch der Kreis Viersen liege ohnehin schon im Gefährdungsgebiet zum Schutz vor der Verbreitung der Blauzungenkrankheit. Die Blauzungenkrankheit habe keine Folgen für den Verzehr von Fleisch und Milchprodukten habe: „Die Blauzungenkrankheit ist eine Virusinfektion bei Wiederkäuern, von der vor allem Schafe, aber auch Ziegen und Rinder betroffen sind. Sie wird nicht von Tier zu Tier sondern nur über stechende und blutsaugende Insekten übertragen. Der Erreger ist für Menschen völlig ungefährlich.“

Weitere Hinweise zum Umgang mit der Krankheit sowie Anträge auf notwendige Genehmigungen sind unter www.kreis-viersen.de zu finden. Im Kreis Viersen gibt es derzeit rund 30 000 Rinder, 6 000 Schafe und 1 000 Ziegen. Das Landesministerium hat durch die Verordnung zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit Folgendes für das Gefährdungsgebiet angeordnet: Alle Wiederkäuer, die im Gefährdungsgebiet gehalten werden, unterliegen der behördlichen Beobachtung durch das Veterinäramt. In allen Betrieben, die Wiederkäuer halten, sind regelmäßig durch amtliche Tierärzte Untersuchungen durchzuführen.

Anweisungen für Betriebe

In allen Betrieben sind Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere zu führen und täglich die Bestandsveränderungen durch Verenden oder Geburt zu erfassen. Allgemeine Informationen zur Tierseuche und zu den Bekämpfungsmöglichkeiten stellt außerdem das Ministerium für Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes NRW unter www.munlv.nrw.de zur Verfügung.

(RP)
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