Stadt Kempen Beyertzhof: Klage gegen die Stadt Kempen abgewiesen

Stadt Kempen · Das Verwaltungsgericht Düsseldorf sieht keine Unzumutbarkeit für Anwohner durch mehr Verkehr.

Das Ergebnis des Verfahrens, das am Montagnachmittag mit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf endete, war nach einem Ortstermin des Gerichts vor einigen Wochen bereits absehbar. Für die zuständige Richterin war auch jetzt keine Unzumutbarkeit für die Anwohner der Straße "Am Beyertzhof" in St. Hubert durch ein höheres Verkehrsaufkommen erkennbar im Zuge des neuen Pflegewohnhauses, das das Lazarus-Hilfswerk am Friedhof errichten möchte. Die Klage eines betroffenen Anwohners wurde demzufolge vom Verwaltungsgericht abgewiesen.

Für die Stadt Kempen ist dies ein Erfolg. "Für sind natürlich mit dem Urteil sehr zufrieden und fühlen uns in unserer Haltung bestätigt", erklärte gestern der Erste Beigeordnete der Stadt, Hans Ferber, im Gespräch mit der Rheinischen Post. Für den so genannten Nachbarschutz gelten besonders hohe Maßstäbe. Der zu erwartende Mehrverkehr durch das neue Altenheim führe nicht zur unzumutbaren Belastung der Anwohner, so das Gericht. Die Erschließungssituation sei zwar nicht optimal, die hatte das Verwaltungsgericht aber nicht zu bewerten.

Die Anwohner-Initiative hofft nun auf das Oberverwaltungsgericht in Münster. Dort hat ein betroffener Anlieger eine Normenkontrollklage gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes "Am Beyertzhof" eingereicht. Die Anwohner-Initiative - vertreten durch den Düsseldorfer Fachanwalt Alexander Arndt - will vor dem obersten Gerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen prüfen lassen, ob das Verfahren um den neuen Bebauungsplan ordnungsgemäß gelaufen ist. Die Anwohner-Initiative vertritt weiterhin die Meinung, dass eine alternative Erschließung über den bisherigen Fuß- und Radweg vom Beyertzhof zur Orbroicher Straße nicht ausreichend von der Stadt geprüft worden ist. Die Stadt ihrerseits hält auch hier an ihrer Auffassung fest, dass das Verfahren zur Aufstellung und zum Beschluss des Bebauungsplanes ordnungsgemäß gelaufen ist. Wann der Gerichtshof in Münster die Klage aus St. Hubert verhandelt ist derzeit offen. Vor Ende des Jahres rechnet die Stadt nicht mehr damit, so Beigeordneter Ferber.

Unabhängig vom Urteil der Münsteraner Richter will das Lazarus-Hilfswerk nun zügig ihr geplantes Pflegewohnhaus errichten lassen. Die Fundamente für die Wohnmodule wurden bereits im vergangenen Jahr fertig gestellt. Lazarus hatte dann aber zunächst die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf abwarten wollen. Da dies nun die Anwohner-Klage abgewiesen hat, könnten die Arbeiten fortgesetzt werden. Die Module werden von einer Fachfirma in Fertigbauweise erstellt und danach zum Bauplatz geliefert und dort montiert. Dies könnte im Sommer geschehen.

(RP)
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