Stadt Kempen Beyertzhof: Heute wird in Münster über Anwohnerklage verhandelt

Stadt Kempen · Anlieger vom Beyertzhof in St. Hubert haben vor dem Oberverwaltungsgericht Normenkontrollklage eingereicht. Es geht um den Bebauungsplan.

 Die Innenausbau des neuen Altenheims am Beyertzhof läuft. Gegen das Pflegewohnhaus haben die klagenden Anwohner nichts. Ihnen geht es nur um die aus ihrer Sicht problematische verkehrliche Erschließung.

Die Innenausbau des neuen Altenheims am Beyertzhof läuft. Gegen das Pflegewohnhaus haben die klagenden Anwohner nichts. Ihnen geht es nur um die aus ihrer Sicht problematische verkehrliche Erschließung.

Foto: Kaiser

Um es vorab klarzustellen: "Wir sind nicht gegen den Bau des Altenheims in unserer Nachbarschaft", sagen Carsten Deppe und Wolfgang Hoesch. Die beiden St. Huberter wohnen seit einigen Jahren mit ihren Familien in dem kleinen Neubaugebiet am Beyertzhof auf der verkehrsberuhigten Straße, die auch als Zufahrt zum Friedhof dient. Seitdem erstmals über Pläne für den Bau eines neuen Altenheimes auf der ehemaligen Erweiterungsfläche am Friedhof bekannt wurden, sind die Anwohner der Straße "Am Beyertzhof" sehr hellhörig. Seit Jahren zweifeln sie die Rechtmäßigkeit von Baugenehmigung und Bebauungsplan an. Gegen die von der Stadt dem Lazarus-Hilfswerk als Altenheim-Betreiber erteilte Baugenehmigung hatte ein Anwohner auch im Namen einiger Nachbarn vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gegen die Stadt geklagt. Die Klage wurde jedoch im vorigen Jahr abgewiesen.

Nun bleibt die Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster. Dort ist für heute Vormittag die mündliche Verhandlung angesetzt. Besagter Anwohner hat - vertreten durch den Düsseldorfer Fachanwalt Dr. Alexander Arndt - Klage gegen die Stadt eingereicht. "Wir wollen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes prüfen lassen", sagen Deppe und Hoesch im RP-Gespräch. Es geht in erster Linie um die verkehrliche Erschließung des Altenheims, die laut Bebauungsplan über die verkehrsberuhigte Straße führt, an der der Kläger und seine Nachbarn wohnen. Die ziehen - wie schon vor Jahren während der Aufstellung des Bebauungsplanes - in Zweifel, dass es keine andere Zuwegung zum neuen Altenheim gibt. Ihrer Meinung nach müsste eine Erschließung über den Fuß- und Radweg von der Orbroicher Straße zum Friedhofsparkplatz möglich sein. "Das haben wir immer vorgeschlagen. Aber auch in diesem Punkt hat sich die Stadt nicht auf uns zu bewegt", so Deppe. Die Enttäuschung ist bei den Anwohnern nach wie vor groß. Wie das Verfahren in Münster ausgehen wird, dazu wollen sie keine Prognose abgeben.

Bei der mündlichen Verhandlung ist die beklagte Stadt Kempen heute durch einen Anwalt, die beiden Dezernenten Hans Ferber (Recht) und Michael Klee (Soziales und Senioren) sowie Planungsamtsleiter Heinz-Peter Cox vertreten. Auch das Lazarus-Hilfswerk ist zur Verhandlung eingeladen. Die Anwohner vom Beyertzhof wollen das Urteil - ganz gleich, wie es ausfällt, - in Ruhe mit ihrem Anwalt analysieren. Ein weiterer Rechtsweg sei aber nicht ausgeschlossen, sagen sie.

(RP)
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