Kempen Betrug im großen Stil: Grefrather erhält Bewährungsstrafe

Kempen · Vor dem Krefelder Amtsgericht fiel gestern das Urteil gegen einen 64 Jahre alten Angeklagten aus Grefrath. Der Beschuldigte erhielt wegen Betruges sowie Urkundenfälschung eine Gesamtfreiheitsstrafe in Höhe von zwei Jahren auf Bewährung.

Der Mann hatte seit Mitte der 1990er-Jahre von einer karitativen Stiftung für seinen mit dem HI-Virus infizierten Sohn monatliche Leistungen von zunächst 1500 D-Mark erhalten, ab November 1997 bekam er dann 3000 D-Mark, ab Januar 2002 rund 1500 Euro.

Gut ein Jahr später, also 2003, hat der Sohn laut Anklageschrift allerdings den gemeinsamen Haushalt verlassen und ist in eine eigene Wohnung gezogen. Obwohl dem gestern Verurteilten bewusst gewesen wäre, dass die Stiftungsleistungen ab diesem Zeitpunkt vollständig seinem Sohn zugestanden hätten, unterließ es der Grefrather, die Geldgeber über den Auszug des jungen Mannes zu informieren. Über Jahre bezog der mittlerweile 64-Jährige die finanzielle Unterstützung weiter.

Um zu erreichen, dass die Leistungen weiterhin auf sein Konto kamen, fälschte er - laut Anklageschrift - 2004 zudem die Unterschrift seines Sohnes. 2011 habe er nochmals eine ähnlich gelagerte Urkundenfälschung begangen. Erst Ende Februar 2013 ist die Täuschung schließlich aufgeflogen. Insgesamt habe der Grefrather bis dahin rund 160.000 Euro an Stiftungsgeldern unberechtigt erhalten.

Der Beschuldigte zeigte sich voll geständig und erklärte gestern vor dem Krefelder Amtsgericht, dass er seine Taten bereue. Damals, als der Betrug begonnen habe, sei er sowohl psychisch als auch finanziell in einer schwierigen Situation gewesen. Seine Frau war bereits gestorben, weil sie sich in einem Krankenhaus in den 1980er-Jahren durch eine Blutkonserve mit HIV infiziert hätte. Das Virus sei dann später auch bei dem 1986 geborenen Sohn nachgewiesen worden.

Der Grefrather hatte das Krankenhaus zwar verklagt; er konnte aber letztendlich keinen eindeutigen Beweis erbringen, dass die Ehefrau tatsächlich durch eine verunreinigte Blutkonserve dieses Krankenhauses an Aids erkrankt war. Das Geld der humanitären Stiftung habe er gebraucht "um irgendwie über die Runden zu kommen", erklärte der 64-Jährige vor Gericht. Sein mittlerweile 29 Jahre alte Sohn, der den Kontakt zum Vater abgebrochen hat, erklärte im Zeugenstand, dass er definitiv nichts davon wusste, dass sein Vater unrechtmäßig Stiftungsgelder erhielt.

Entgegen der Forderung der Staatsanwaltschaft entschied sich das Schöffengericht dafür, eine Bewährungsstrafe zu verhängen - unter anderem auch deshalb, weil der 64-Jährige sich reumütig zeigte und zuvor strafrechtlich noch nie in Erscheinung getreten war.

(sste)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort