Gemeinde Grefrath Aufsichtsrat verteidigt die Geschäftsführung

In allen oben genannten Punkten steht der Aufsichtsrat hinter Geschäftsführer Bernd Schoenmackers. Außerdem nehmen Vorsitzende Wilma Hübecker und ihr Stellvertreter Bernd Bedronka Stellung zu dem Vorwurf, die Sport- und Freizeit gGmbH habe eine Firma explizit beauftragt, der GEG Sponsoren abzuwerben.

"Ein solcher Auftrag existiert nicht", heißt es klar und deutlich. Tatsache sei, dass die Eissportvereine sogar an den Einnahmen aus Werbeverträgen für das Eissportzentrum, die sie selbst vermittelt haben, nach einem gemeinsam festgelegten Schlüssel beteiligt sei. Direkte Sponsoren eines einzelnen Vereins würden nicht von der gGmbH erfasst. In verschiedenen öffentlichen Äußerungen spreche die GEG von einem "Niedergang des Eishockeys", für den die neue Geschäftsführung verantwortlich sei. Dem Aufsichtsrat werde ohne Erläuterung pauschal abgesprochen, sich "jemals genauer mit den Belangen des Eishockeyvereins auseinandergesetzt zu haben". Man werfe dem Gremium "Unseriösität" und "Abmelken der Vereine" vor vor. Auf der anderen Seite rate der Verein dem Aufsichtsrat, "umgehend in das operative Geschäftsgebaren des Geschäftsführers einzugreifen". Dies sei eine wiederholte Diffamierung und bewusste Verleumdung der verantwortlich handelnden Personen und werde seitens des Aufsichtsrats auf Schärfste zurückgewiesen. Eine gedeihliche und vertrauensvolle zusammenarbeit sei nachhaltig beschädigt.

Die Gemeinde Grefrath, also die Besitzerin des Eisstadions, wickele ihre Geschäfte auf der Grundlage eines Haushaltssicherungskonzepts ab. Daher stünden freiwillige Leistungen grundsätzlich zur Diskussion. Dennoch sei es dem Rat in einer gemeinsamen Anstrengung gelungen, Mittel von einer Million Euro für die nächsten zehn Jahre allein für die Eissportvereine zur Verfügung zu stellen. Bestimmt sei diese Summe zur Gewährung der kostenlosen Eiszeiten.

Gemessen an der Mitgliederzahl sei dies die höchste Zuschusssumme aller Grefrather Sportvereine. Das Eissportzentrum erhalte keine öffentlichen Zuschüsse zu den laufenden Kosten und müsse seinen Erhalt mit betriebswirtschaftlichen Maßnahmen selber sicherstellen: " Das ist die Aufgabe des Geschäftsführers", betonen Hübecker und Bedronka.

(hd)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort