St. Hubert Auf dem Zanger: Anwohner klagen

ST. HUBERT · Ein Ehepaar, das an der Straße „Auf dem Zanger“ in St. Hubert wohnt, ist vor das Oberverwaltungsgericht in Münster gezogen. Ihr Anwalt hat Normenkontrollklage gegen den Bebauungsplan für das geplante Neubaugebiet erhoben.

 Die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ laufen seit dem Sommer 2018. Die Stadt will sie nicht stoppen, obwohl Anwohner gegen den Bebauungsplan klagen.

Die Erschließungsarbeiten im Neubaugebiet „Auf dem Zanger“ laufen seit dem Sommer 2018. Die Stadt will sie nicht stoppen, obwohl Anwohner gegen den Bebauungsplan klagen.

Foto: Norbert Prümen

Der Schriftsatz des Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster ging zwei Tage vor Weihnachten im Kempener Rathaus ein und beschäftigt nun die Hausjuristen und Stadtplaner. Ein Ehepaar, das an der Straße „Auf dem Zanger“ in St. Hubert wohnt, hat eine so genannte Normenkontrollklage beim OVG, dem höchsten Verwaltungsgericht in Nordrhein-Westfalen, erhoben. Die Kläger wollen die Umsetzung des vom Stadtrat beschlossenen und längst rechtskräftigen Bebauungsplans für das benachbarte Baugebiet „Auf dem Zanger“ verhindern. Der von den Anwohnern beauftragte Düsseldorfer Fachanwalt Alexander Arndt hat gleichzeitig einen Eilantrag gestellt, mit dem der Bebauungsplan mit sofortiger Wirkung außer Kraft gesetzt werden soll.

Die Stadt hat die Klage nicht überrascht, allenfalls der Zeitpunkt, zu dem sie erhoben wurde. Bereits im Frühjahr 2018 war bekannt, dass Anwohner des Baugebietes den Düsseldorfer Rechtsanwalt Arndt einschalten wollten. Im Juli begannen die Erschließungsarbeiten auf dem Gelände, das das derzeit größte Baugebiet im Kempener Stadtgebiet umfasst. Hier sollen in den nächsten Jahren etwa 76 Einfamilienhäuser und vier oder fünf Mehrfamilienhäuser entstehen. Interessenten für die Einfamilienhausgrundstücke gibt es bei der Stadt genug. Mehr als 300 potenzielle Käufer stehen auf Listen, die das zuständige Amt für Liegenschaften angelegt hat. Ob die alle noch Interesse an einem Grundstück in diesem Baugebiet haben, wird derzeit im Rathaus geprüft.

Fest steht: Die Stadt muss sich mit der Klage samt Eilantrag beschäftigen. „Wir lassen uns aber dadurch nicht vom Fortgang der Arbeiten abhalten“, sagte am Dienstagnachmittag der Erste Beigeordnete der Stadt Kempen, Hans Ferber. Jurist Ferber erläuterte bei einem Pressegespräch, dass bei einer Normenkontrollklage schon mal zwei Jahre ins Land gehen können, bis das OVG darüber entscheidet. Auch über den Eilantrag werde wohl erst in drei Monaten entschieden.

Die Stadt rechnet sich gute Chancen aus, bei den Verfahren als Sieger aus dem Gerichtssaal zu gehen. Verwundert ist man im Rathaus vor allem über den Eilantrag, der kurz vor dem Jahresende gestellt wurde, obwohl die Bauarbeiten doch schon seit dem vergangenen Sommer laufen.

Vieles an dem jetzigen Verfahren erinnert an den Rechtsstreit, den die Stadt im Vorfeld der Errichtungen des Pflegewohnhauses am Beyertzhof in St. Hubert mit Anwohnern geführt und am Ende in allen Instanzen gewonnen hatte. Auch seinerzeit vertrat der Anwalt Arndt die Interessen der Anwohner. Die Straßen „Am Beyertzhof“ und „Auf dem Zanger“ sind buchstäblich nur einen Steinwurf über die Breite Straße voneinander entfernt.

Seit Mitte 2016 gibt es eine Interessengemeinschaft von Anwohnern „Auf dem Zanger“, die gegen die Erschließung des Neubaugebietes protestieren, weil die zusätzliche Verkehrsbelastung auf ihrer bislang ruhigen Anliegerstraße zu groß werde, wenn in dem Baugebiet gebaut und später gewohnt wird. Die Stadt reagierte auf die Kritik insofern, als sie Flächen für eine eigenständige Baustraße von der Aldekerker Straße aus pachtete. Über die soll der gesamte Baustellenverkehr fürs Neubaugebiet abgewickelt werden.

Allerdings muss der Abwasserkanal in der Straße „Auf dem Zanger“ bis zum Hauptsammler in der Breite Straße erneuert werden. Das werde den Anliegern Baulärm bescheren, räumt auch der Technische Beigeordneter Marcus Beyer ein.

Ansonsten würden die Anlieger künftig durch die zusätzliche Verkehrsbelastung nicht übermäßig belastet. Zu diesem Urteil war ein Verkehrsgutachter 2018 gekommen, den die Stadt Kempen eigens mit einer Untersuchung beauftragt hatte. Die Politik im Stadtrat folgte dem Gutachter und stimmte dem Bauvorhaben im Frühjahr 2018 einmütig zu.

Die Erschließung des Baugebietes mit der Herstellung der Baustraßen, dem Abwasserkanal und den Versorgungsleitungen soll im Herbst abgeschlossen sein. Dann will die Stadt mit der Vermarktung der Flächen, die sich in ihrem Besitz befinden, beginnen.

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