Stadt Kempen Arbeitskreis Asyl kritisiert Gutscheinregelung

Stadt Kempen · In einem Offenen Brief an den Kempener Bürgermeister Volker Rübo kritisiert der Arbeitskreis Asyl und Menschenrechte zum wiederholten Male die in Kempen praktizierte Gutscheinregelung für Flüchtlinge. In dem Schreiben spricht der Sprecher des Arbeitskreises, Dr. Michael Stoffels, davon, dass Flüchtlinge in Kempen durch "Aushungern" zur Ausreise gezwungen würden. Es geht im Besonderen um Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde und die in ihr Heimatland zurückkehren müssen. Ausländer erhalten in dieser Situation von der Sozialverwaltung in Kempen wöchentlich 40 Euro, nicht als Bargeld ausgezahlt, sondern in Form eines Gutscheins, der im Supermarkt gegen Lebens- und Körperpflegemittel eingetauscht werden kann. Für den Kauf von Alkohol, Tabakwaren, Bekleidung oder Elektroartikel ist der Gutschein nicht gültig. Der Asyl-Arbeitskreis wirft der Sozialverwaltung "Schäbigkeit" vor. Auslöser der Kritik ist der Fall eines Flüchtlings, dem von der Stadt wohl vorgeworfen wird, er wirke nicht daran mit, einen Pass für seine Ausreise zu beschaffen. Da die Eltern des Flüchtlings aus unterschiedlichen afrikanischen Staaten stammen, gestaltet sich die Passbeschaffung bei einer bereits angesprochenen Botschaft schwierig.

Die Stadt Kempen bewegt sich im rechtlich zulässigen Rahmen. Sie berücksichtige aber nicht die besondere Situation des Betroffenen, so der Asyl-Arbeitskreis. In vergleichbaren Fällen in Viersen seien Flüchtlinge mit Unterstützung des Arbeitskreises vor Gericht gezogen - und hätten Recht bekommen. Die Stadt Viersen hätte rund 1000 Euro nachzahlen müssen, so Stoffels.

Der Arbeitskreis will nun auch den Kempener Flüchtlingen bei einem Klageverfahren helfen und ihn monatlich finanziell unterstützen. Der Arbeitskreis fordert von der Stadt Kempen grundsätzlich die Gewährung eines menschenwürdigen Existenzminimums auch für Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt worden ist.

(RP)
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