St. Hubert Auf dem Zanger: Anwohner wehren sich

St. Hubert · Die Mitglieder der Anliegergemeinschaft der Straße in St. Hubert wollen das Baugebiet nicht verhindern. Sie fordern seit Jahren eine bessere Verteilung der Erschließung. Deshalb sind sie vor das Oberverwaltungsgericht gezogen.

 Das Gelände des Baugebietes „Auf dem Zanger“ – aufgenommen vom Wirtschaftsweg „An der Mühle“.

Das Gelände des Baugebietes „Auf dem Zanger“ – aufgenommen vom Wirtschaftsweg „An der Mühle“.

Foto: Norbert Prümen

„Wir wollen endlich mit unserem Anliegen von der Stadt Kempen ernst genommen werden“, betonen zwei Mitglieder der Interessengemeinschaft „Auf dem Zanger“. „Seit Anfang 2016 haben wir versucht, einen vernünftigen Weg zu finden. Doch die Stadt hat sich kaum bewegt“, kritisiert ein Sprecher der Nachbarschaft aus St. Hubert, die nun eine Normenkontrollklage vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster erhoben hat.

Wie berichtet ging die Klageschrift im Dezember 2018 bei der Stadt Kempen ein. Im Rathaus am Buttermarkt sieht man dem bevorstehenden Gerichtsverfahren relativ entspannt entgegen. Beide Seiten haben renommierte Fachanwälte engagiert. Die Anwohner der Straße „Auf dem Zanger“ werden von dem Düsseldorfer Rechtsanwalt Alexander Arndt vertreten. Der hat schon für die Anwohner der Straße „Am Beyertzhof“ vor einigen Jahren bei ihren Protesten gegen die Erschließung und den Bebauungsplan für das Pflegewohnhaus, das am St. Huberter Friedhof entstanden ist, den juristischen Weg durch die Instanzen beschritten.

 Derzeit werden der Abwasserkanal für das Baugebiet an der Einmündung „Auf dem Zanger“ in die Breite Straße an den dortigen Hauptsammler angebunden.

Derzeit werden der Abwasserkanal für das Baugebiet an der Einmündung „Auf dem Zanger“ in die Breite Straße an den dortigen Hauptsammler angebunden.

Foto: Heiner Deckers

Damals hatten die Anwohner vom Beyertzhof nichts gegen das Altenheim. Heute haben die Anwohner vom Zanger nichts gegen das in ihrer Nachbarschaft geplante Baugebiet. „Wir wollen das nicht verhindern“, betonen zwei Sprecher der Interessengemeinschaft im Gespräch mit unserer Zeitung. „Wir wollen nur nicht die Hauptlast des Verkehrs für das Baugebiet tragen“, sagen sie.

Und dafür kämpfen sie seit Anfang 2016, als erste Pläne des Baugebietes bekannt wurden. In mehreren Gesprächen im Planungsamt der Stadt haben sie auf die Problemlagen hingewiesen, auch bei einem Ortstermin mit der SPD haben sie frühzeitig auf die aus ihrer Sicht missliche Lage hingewiesen. Bei der Bürgerversammlung im St. Huberter Forum und mit schriftlichen Stellungnahmen im Rahmen der öffentlichen Bürgerbeteiligung haben sie sich zu Wort gemeldet. Stets war die mögliche Verkehrs- und Lärmbelastung ihr Hauptthema. Frühzeitig hätten sie auf Alternativen hingewiesen, beispielsweise die Erschließung auch auf andere Straßen zu verteilen. „Wir haben vorgeschlagen, einen Teil des Verkehrs von der Breite Straße über den Janspfad und den heutigen Wirtschaftsweg ,An der Mühle’ abzuwickeln. Der Wirtschaftsweg könnte abschnittsweise ausgebaut werden. Immerhin nutzen ihn auch die Anwohner des Pielenhofs und der Häuser mit der Wackertapp-Mühle. Aber das wurde von der Stadt als nicht umsetzbar abgelehnt“, berichten die Sprecher der Anwohnerschaft.

     Die Viersener Firma Lücker erschließt derzeit das Baugebiet „Auf dem Zanger“, legt Baustraßen mit Kanal und Versorgungsleitungen an.

Die Viersener Firma Lücker erschließt derzeit das Baugebiet „Auf dem Zanger“, legt Baustraßen mit Kanal und Versorgungsleitungen an.

Foto: Heiner Deckers

Als die Stadtverwaltung dann 2017 ein gesondertes Verkehrsgutachten in Auftrag gab, das dann im Frühjahr 2018 im zuständigen Ausschuss für Umwelt, Planung und Klimaschutz des Kempener Stadtrates von der Politik beraten wurde, waren die Anwohner erneut sehr hellhörig. Heute sagt ihr Anwalt: „Das Verkehrsgutachten ist fehlerhaft und zu optimistisch erstellt. Es muss überarbeitet werden.“ Die Anwohner haben mit Unterstützung ihres Anwalts selbst Experten zu Rate gezogen, die das Verkehrsgutachten der Stadt unter die Lupe genommen haben. „Das hat halt seine Zeit gebraucht. Deshalb haben wir erst Anfang Dezember die Klage eingereicht.“

Die Ergebnisse der selbst in Auftrag gegebenen Untersuchung ist in die Formulierung der Klageschrift eingeflossen. Dass die Stadt die künftige Lärmbeeinträchtigung auf der Straße „Auf dem Zanger“ als für die Anwohner „zumutbar“ und „hinnehmbar“ bezeichnet, ärgert die Betroffenen in besonderem Maße. Denn die vom Gutachter ermittelten Werte seien grenzwertig, überschritten die vorgegebenen Richtwerte für Wohngebiete insbesondere nachts deutlich. Auch das wird nun im Verfahren vor dem OVG Münster angemahnt. Die Lärmproblematik werde von der Stadt Kempen nicht gelöst. „Vielmehr wird schlicht festgestellt, dass die Lärmbeeinträchtigungen, auch in weiten Teilen der Neubaugebiete in Kempen, hingenommen werden müssen, weil sie nicht weiter zu reduzieren sind’“, heißt es in der Klageschrift.

Aber gerade eine solche Aussage lassen die betroffenen Anwohner vom Zanger nicht gelten. Geärgert haben sie sich zudem über die Empfehlung, durch Schließen der Fenster für ausreichende Wohn- und vor allem Nachtruhe zu sorgen. „Wir sehen es nicht ein, für heiße Sommermonate uns eine Klimaanlage anzuschaffen, damit wir die Fenster nicht öffnen müssen“, sagen sie. Außerdem: Durch die geänderte Planung, in dem Baugebiet nun auch Mehrfamilienhäuser zu errichten, sei die Gesamtzahl der Wohneinheiten gestiegen. Dies sei im Verkehrsgutachten der Stadt nicht berücksichtigt.

Mit dem Eilantrag, den sie parallel zur Normenkontrollklage gestellt haben, wollen sie verhindern, dass die Stadt mit der gegenwärtigen Erschließung des Baugebietes Fakten schafft. Denn die Stadt hat bereits angekündigt, an dem geplanten Zeitplan für das Baugebiet festzuhalten. Die derzeitige Erschließung mit Anlage der Baustraßen und Verlegung des Abwasserkanals und der Versorgungsleitungen soll im Herbst 2019 so weit abgeschlossen sein, dass die Stadt mit der Vermarktung der Baugrundstücke beginnen kann.

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