Mirco-Prozess Angeklagter ist laut Gutachter voll schuldfähig

Krefeld · Der wegen des Mordes an dem zehnjährigen Mirco angeklagte Olaf H. ist voll schuldfähig. Der psychiatrische Sachverständige beschrieb ihn am Freitag vor dem Landgericht Krefeld als eine "gesunde Normalperson" mit überdurchschnittlicher Intelligenz.

 Laut dem psychatrischen Sachverständigen, Dr. Martin Albrecht, ist Olaf H. voll schuldfähig.

Laut dem psychatrischen Sachverständigen, Dr. Martin Albrecht, ist Olaf H. voll schuldfähig.

Foto: Lammertz, Thomas

Gesund und hochbegabt, aber auch unsicher, hysterisch und wenig stressresistent: Dieses Bild hat der psychiatrische Sachverständige Martin Albrecht vom mutmaßlichen Mörder des zehnjährigen Mirco aus Grefrath gezeichnet.

Seine Bemühungen, sich ein genaues Bild von ihm zu machen, habe der angeklagte Olaf H. zum Teil massiv torpediert, sagte Albrecht. Teilweise habe er nur unpräzise Angaben gemacht, viele Fragen gerade zu seinem Sexualleben habe er gar nicht beantwortet, berichtete der Gutachter. Der 45-Jährige sei "ängstlich darauf bedacht gewesen, zu verschleiern und zu verheimlichen". Dies gelte auch für seine Version der Tat. Olaf H. habe ihm eine Geschichte erzählt, "die weitab ist von der Realität", sagte Albrecht.

In der Abwehrhaltung des 45-Jährigen sieht der Gutachter das typische Verhalten von Kindsmördern. Diese Täter tendierten wegen der "erheblichen gesellschaftlichen Stigmatisierung" dazu, Sachverhalte zu verschleiern, sagt Albrecht. Olaf H. hatte bei der Polizei und vor Gericht immer wieder Aussagen gemacht, die er anschließend korrigierte oder die nach Zeugenaussagen in Zweifel gezogen wurden.

Beruflicher Stress möglicher Tatauslöser

Als Auslöser für die Tat kommt nach Einschätzung des Gutachters beruflicher Stress durchaus infrage - auch wenn sich während der Verhandlung die Zweifel mehrten, dass es tatsächlich wie vom Angeklagten angegeben am Tattag ein Streitgespräch zwischen ihm und seinem Chef gab. Es sei jedoch "mit einiger Wahrscheinlichkeit" davon auszugehen, dass die allgemeine berufliche Situation, die Olaf H. offenbar als belastend erlebte, eine "labilisierende Wirkung" auf den Angeklagten gehabt habe, was sich schließlich in Missbrauch und Mord entladen habe, sagte Albrecht.

Der Anwalt von Olaf H. kündigte derweil an, sein Mandant würde möglicherweise zum Abschluss des Prozesses eine Erklärung abgeben. Die solle sich vornehmlich an die Eltern des getöteten Jungen richten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45 Jahre alten Familienvater Olaf H. Mord aus niedrigen Beweggründen und zur Verdeckung eines sexuellen Missbrauchs vor.

Das Verfahren soll am kommenden Montag mit den Plädoyers fortgesetzt werden, das Urteil soll am 29. September verkündet werden.

(DAPD/areh)
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