Kreis Viersen 589 Menschen brauchen Unterstützung

Kreis Viersen · Die Zahl der Einwohner im Kreis Viersen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, ist im vergangenen Jahr um zehn Prozent gesunken. Damit liegt der Kreis Viersen über dem Landesdurchschnitt.

In Nordrhein-Westfalen haben Ende vergangenen Jahres 99.081 Männer und Frauen von Behörden die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen, das sind 7932 weniger als 2015 (- 7,4 Prozent). Auch im Kreis Viersen ist die Zahl gesunken, sie liegt leicht über dem Landesdurchschnitt: von 655 auf 589 (-10,1 Prozent). Davon leben 226 Leistungsempfänger in Einrichtungen wie Pflege- und Seniorenheimen, im Jahr 2015 waren es noch 333 (- 32,1 Prozent).

Demgegenüber ist die Zahl der Bedürftigen, die nicht in einer Einrichtung untergebracht sind, gestiegen: von 322 auf 363 (+ 12,7 Prozent). NRW-weit ist die Zahl um 2,1 Prozent gesunken. Das geht aus einer Erhebung hervor, die das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik jetzt veröffentlicht hat. Wer zum Beispiel vorübergehend erwerbsunfähig ist, als Vorruheständler eine niedrige Rente bezieht oder längerfristig krank ist, kann Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch haben.

Mit dem Geld solle vor allem der Grundbedarf gedeckt werden, erläutert das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik. So zahlen die Empfänger damit etwa Essen, Kleidung, Miete oder Heizkosten. Dass 2016 weniger Männer und Frauen auf die Unterstützung angewiesen waren, führen die Statistiker auf die Wohngeldreform vom Januar 2016 zurück. Damals waren die Wohngeldleistungen erhöht worden. "Ein Teil der bisherigen Leistungsberechtigten von Hilfe zum Lebensunterhalt kann seitdem unter Umständen höhere, vorrangig zu gewährende Wohngeldbeträge beziehen.

" In NRW erhielten Ende vergangenen Jahres mit 48,9 Prozent nahezu so viele Frauen Hilfe zum Lebensunterhalt wie Männer. Fast zwei Drittel lebten nach Angaben der Statistiker in Einrichtungen wie Wohn- oder Pflegeheimen, das Durchschnittsalter liege bei 55 Jahren. Für diesen Personenkreis werde die Hilfe meist ergänzend zu anderen Leistungen gezahlt. Leistungsbezieher, die nicht in Einrichtungen untergebracht waren, sind im Durchschnitt 44 Jahre alt.

90,4 Prozent aller Empfänger sind deutsche Staatsbürger.

(RP)
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