Versuchter Totschlag vor Gericht Angeklagter ist schuldunfähig

Grefrath/Krefeld · Ein 54-jähriger Grefrather hatte im November 2019 auf seine Frau eingestochen. Sie wurde in einer Notoperation gerettet. Der Angeklagte soll wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen sein.

 Der Fall wird vor dem Krefelder Landgericht verhandelt.

Der Fall wird vor dem Krefelder Landgericht verhandelt.

Foto: Königs, Bastian (bkö)

Vor dem Krefelder Landgericht begann jetzt die Verhandlung gegen einen 54-jährigen Grefrather. Dem Mann, der sich zurzeit in einer psychiatrischen Klinik befindet, wird vorgeworfen, er habe vorgehabt, seine Frau zu töten. Er soll im November 2019 mit einem Küchenmesser in der gemeinsamen Wohnung auf seine Frau eingestochen haben. Dabei wurde der Herzbeutel der 43-Jährigen getroffen. Es bestand Lebensgefahr, die Frau konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden. Der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tat wegen einer psychischen Erkrankung schuldunfähig gewesen, heißt es nun in der Anklageschrift.

Das Opfer sagte zum Prozessauftakt als Zeugin aus, dass ihr Mann krank sei und damals seine Tabletten nicht genommen habe. „Deshalb ist das alles passiert“, meinte sie. Wenn er seine Arznei nehme, sei er ruhig und friedlich. Wenn er das jedoch nicht mache, werde er schnell „nervös“. Die 43-Jährige betonte, dass sie sich wünsche, dass man ihren Mann aus der Klinik entlasse, damit er sich „draußen stabilisieren kann“. Sie wolle nicht, dass die Ärzte, die sie nach der Tat behandelt hätten, vor Gericht aussagen: „Die Sache ist für mich abgeschlossen, es muss nicht mehr darüber gesprochen werden.“

Der Vorsitzende Richter verwies darauf, dass es auch im Mai vergangenen Jahres schon einmal zu einem Messerangriff gekommen sei. Das bestätigte die Zeugin, ihr Mann habe ihr damals in den Bauch gestochen. Zunächst hatte die 43-Jährige angegeben, das sei eine Art Unfall gewesen, nahm diese Aussage dann aber wieder zurück.

Sie berichtete, dass sie und ihr Mann zwei Söhne haben. Einer der beiden sei der Betreuer ihres Mannes. „Mein Sohn wies seinen Vater regelmäßig darauf hin, dass er seine Tabletten nehmen müsse“, sagte die Frau. Vollständig kontrollieren konnte das aber letztlich keiner aus der Familie. Manchmal habe der 54-Jährige etwa behauptet, er habe die Medikamente eingenommen. Später habe sich dann herausgestellt, dass das nicht stimmte.

Auf die Frage des Vorsitzenden, ob die Zeugin denn glaube, dass ihr Mann künftig zuhause seine Arznei nehmen würde, gab sie keine konkrete Antwort. Sie wiederholte nur, dass er sich, wenn er sich an die Medikamenten-Einnahme halte, ihr gegenüber nicht aggressiv verhalte.

Der Prozess wird am 27. April fortgesetzt. Dann wird voraussichtlich das Urteil fallen.

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