Kamp-Lintfort Verkäuferin belästigt - Geldstrafe gegen 59-Jährigen

Kamp-Lintfort · Zum Schutz der Zeugin hat das Rheinberger Amtsgericht das Verfahren gegen einen Mann, der eine Verkäuferin belästigt haben soll, eingestellt.

Der 59-Jährige stand im Verdacht, einer Mitarbeiterin an den Hintern gefasst und sexuelle Anspielungen gemacht zu haben. "Also, das kann ich so nicht bestätigen", stritt der Angeklagte die Vorwürfe ab. Die Frau habe ihn falsch verstanden. Er wäre gar nicht auf die Idee gekommen, sich ihr derart anzunähern. Er habe mit ihr zusammen in einer Einkaufspassage in Kamp-Lintfort Süßigkeiten verkauft.

Laut Anklage soll der Mann der 23-Jährigen während der Arbeitszeit gesagt haben "Dich lege ich auch noch flach!" und ihr über den Hintern gestreichelt haben. Per Strafbefehl war er wegen tätlicher Beleidigung verurteilt worden und legte Berufung ein. Es sei der Verkaufsstand seines Sohnes gewesen, in dem er einige Tage aushalf, schilderte der Mann gestern vor Gericht. Die junge Frau habe sich dort als Verkäuferin beworben und einige Tage zur Probe gearbeitet. An einem Tag habe die 23-Jährige gesagt, ihr sei schlecht. Er habe erwidert: "Geh lieber nach Hause, nicht dass du auf einmal hier flachliegst." Keinesfalls habe er gesagt, er werde die Frau "flachlegen". Die Frage, ob er ihr denn über den Hintern streichelte, verneinte er. Es sei aber so eng in dem Verkaufsstand gewesen, dass man sich zwangsläufig berührte. Er könne nicht verstehen, warum am Abend die Polizei bei ihm klingelte.

Die Geschädigte aus Moers wiederholte ihre bei der Polizei gemachten Vorwürfe. Dem Angeklagten sei es auch nicht recht gewesen, dass ihr Freund sie so oft bei der Arbeit besuchte. Außerdem habe er sie mehrfach von hinten umarmt, obwohl sie ihm sagte, dass sie es nicht wolle. Das Ganze sei so schlimm für sie gewesen, weil sie in der Vergangenheit ähnliche Erfahrungen machen musste. Nun befinde sie sich in therapeutischer Behandlung. Der Verteidiger überzeugte die Richterin in einer kurzen Unterbrechung davon, dass eine Einstellung des Verfahrens nicht nur besser für seinen Mandanten, sondern auch für die junge Frau wäre. Ansonsten werde er sie eingehend zu ihrer schwierigen Vergangenheit befragen. Um der Zeugin das zu ersparen, stimmten Richterin und Staatsanwaltschaft zu.

Der 59-Jährige hat sich nach eigenen Angaben bereits "zur Ruhe gesetzt" und bezieht Sozialleistungen. Die Richterin verhängte aus diesem Grund eine milde Geldauflage von 150 Euro. Nach Eingang der Zahlung wird das Verfahren endgültig eingestellt.

(BL)
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